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Neugeborenes Neugeborenes  (ANSA)

Wiener Bioethikerin begrüßt Papst-Vorstoß zum Verbot der Leihmutterschaft

Mit der globalen Ächtung der Leihmutterschaft, die Papst Franziskus in seiner Neujahrsansprache vor Diplomaten aus der ganzen Welt angeregt hat, greift das Kirchenoberhaupt eine bedeutende menschenrechtliche Forderung der Stunde auf. Das sagt im Gespräch mit uns die Direktorin des kirchlichen Bioethik-Instituts IMABE, Susanne Kummer, die den Vorstoß des Papstes ausdrücklich begrüßte.

Gudrun Sailer - Vatikanstadt

„Papst Franziskus unterstreicht hier ganz deutlich, dass Leihmutterschaft sowohl in Hinblick auf die Kinder als auch die Frauen dem Konzept der Menschenrechte widerspricht“, so die Geschäftsführerin des in Wien ansässigen Instituts der österreichischen Bischofskonferenz. „Es gibt keine ethisch saubere Leihmutterschaft, wenn Kinder kommerziell gehandelt werden.“ Der Papst habe sowohl die Kinder im Fokus als auch die Frauen, „die seelisch und körperlich ausgebeutet werden, wenn sie sich in die sogenannte Fortpflanzungsindustrie begeben“, erklärte Kummer.

Untersuchungen kämen zu dem Schluss, dass „diese Frauen sehr häufig aus armen Verhältnissen stammen, sich in Abhängigkeitsverhältnisse begeben und selbst dramatische Situationen erleben, wenn sie dieses Kind, das sie leiblich ausgetragen haben, hergeben müssen, weil das vertraglich so festgelegt ist“.

Ein Kind sei „immer ein Geschenk und niemals ein Vertragsgegenstand“, hatte Franziskus am Montag bei seiner Rede vor Diplomaten und Diplomatinnen aus mehr als 180 Ländern erklärt. Er forderte in diesem Zug die internationale Gemeinschaft dazu auf, sich „für ein weltweites Verbot dieser Praxis“ einzusetzen.

Leihmutterschaft widerspricht der „Humanökologie"

Kummer sieht in diesem Appell auch einen Aufruf von Franziskus, die „Humanökologie“ zu respektieren, ein Begriff, den seinerzeit Papst Benedikt XVI. in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag 2011 vertieft hatte. Sie verwies auf eine Entwicklung im Bereich der Tierrechte, wonach beispielsweise in Kanada Hundezüchter gesetzlich dazu verpflichtet seien, Welpen vor dem Verkauf mindestens drei Monate bei ihrer Mutter zu lassen, um sie „nicht zu traumatisieren“.

„Und im Bereich der Leihmutterschaft ist es so, dass die Leihmütter innerhalb von wenigen Stunden diese Kinder abgeben müssen, weil die Bestelleltern bezahlt haben und das Kind haben wollen. Damit will ich nur illustrieren, was vielleicht hier auch ein Grundtenor des Papstes ist: Wir können die Natur und die Ökologie nur dann schützen, wenn wir auch die Humanökologie (respektieren), wenn wir auch uns selbst sozusagen artgerecht schützen.“

Hier zum Hören:

Erst kürzlich wandten sich Kummers Informationen zufolge einige junge betroffene Erwachsene, die von Leihmüttern geboren wurden, an den Papst, unter ihnen die Französin Olivia Maurel, eine erklärte Atheistin und Feministin, die für ein Verbot der Leihmutterschaft eintritt. „Sie hat am eigenen Leib erfahren, was es bedeutet, Produkt eines Geschäftes zu sein. Sie sagt: Es ist ein entwürdigendes Prozedere für sie als Kind. Und was besonders traumatisch ist: dass es sich hier nicht um eine schicksalshafte Trennung von der leiblichen Mutter oder von der genetischen Mutter handelt, sondern dass das ganze Konzept der Existenzwerdung von Anfang an gekoppelt ist daran, dass man gegen Geld gehandelt wird als Kind. Und da hat sie den Papst aufgefordert, öffentlich Stellung zu nehmen, erst vor kurzem.“

„Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden“

Kummer verwies im Gespräch mit Vatican News auch auf den politischen Rahmen des Appells von Franziskus zum Verbot der Leihmutterschaft. Seit 2015 arbeitet die Haager Konferenz, eine multilaterale Organisation zur Vereinheitlichung von Regeln des internationalen Privatrechts, an einem internationalen Rechtsrahmen für Leihmutterschaft. Erst im vergangenen Dezember hat sich das Parlament der Europäischen Union für die EU-weite Anerkennung der Elternschaft ausgesprochen, unabhängig von der Art der Familie des Kindes und davon, wie das Kind empfangen oder geboren wurde.

Dies öffne letztlich dem Kinderhandel Tür und Tor, so die Bioethik-Fachfrau. Aber: „Weder der Körper der Frau noch die Geburt eines Kindes können in Form von Produktion und Warenaustausch gehandelt werden, ohne dass dabei die Rechte des Einzelnen grob verletzt werden. Ich glaube, das ist, worauf der Papst hier vehement vor den Diplomaten aufmerksam machen wollte und entsprechend einfordert, dass hier auch das internationale Recht zum Schutz der Menschenrechte gesichert wird.“

(vatican news – gs)

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09. Januar 2024, 11:57