Söding zu Synodalem Weg: Rechte des Bischofs bleiben gewahrt
Der frühere Vatikan-Präfekt und Bischof hatte im Interview mit „communio" seine Kritik erneuert, dass das geplante Beratungsgremium letztlich einen Eingriff in die sakramentale Struktur der Kirche darstelle und die Leitungsvollmacht des Bischofs begrenzen oder gar aushebeln könnte. Söding schreibt in seiner Antwort auf diese Kritik, zunächst werde derzeit eine Satzung für eine Synodalversammlung entwickelt, um „gemeinsame Verantwortung für grundlegende Fragen des Haushaltes, der pastoralen Planung und personeller Entscheidungen" zu übernehmen. In Lateinamerika sei dies bereits umgesetzt, „mit päpstlichem Segen". In Europa biete Deutschland mit seinem Synodalen Weg nun „die besten Voraussetzungen, eine Form nachhaltiger Synodalität zu entwickeln, die für die Zukunft der Kirche entscheidend ist", so Söding weiter.
Der deutsche Theologe hatte im Oktober 2023 auch an der Weltbischofssynode zur Synodalität im Vatikan teilgenommen. Dort war unter anderem auch der Synodale Weg in Deutschland vorgestellt worden. In seinem „communio"-Beitrag schreibt Söding: „Rom wird dafür gewonnen werden, wenn die Karten offen auf dem Tisch liegen."
Der Synodale Weg und die Weltsynode
An verschiedenen Orten der Welt gebe es aktuell ähnliche synodale Prozesse wie in Deutschland, die zeigten, „dass die katholische Kirche ihr Verfassungsproblem erkannt hat und lösen will". Die Weltsynode werde nicht zuletzt daran zu messen sein, schreibt Söding, „wie sie diese Prozesse zulässt und fördert, zusammenführt und weiterentwickelt"; und wie sie es schafft, die lokalen Modelle mit rechtlichen Leitplanken zu versehen, „die das Bischofsamt tiefer im Kirchenvolk verwurzeln", statt beide weiter zu entfremden und das Verfassungsproblem der Kirche so weiter zu vertiefen.
Zudem ordnet Söding den geplanten und umstrittenen Synodalen Rat auch in bereits erfolgreich erprobte bzw. umgesetzte Modelle von Synodalität in den deutschen Bistümern ein. Es sei nicht zuletzt das Modell, das Kardinal Kasper noch als Bischof von Rottenburg-Stuttgart (1989-1999) selbst gefördert hatte, das nun von anderen Diözesen als vorbildhaft aufgegriffen werde. Darin entscheidet der Bischof über den Haushalt und wesentliche Struktur- und Personalfragen nicht allein, sondern gemeinsam mit dem Diözesanrat.Probleme bei der gemeinsam getragenen Verantwortung habe es weder in diesem noch in anderen Modellen gegeben, meint Söding; und: Sie schwächten nicht die Autorität des Bischofs, sondern stärkten sie sogar. Der Theologe: „Keine einzige Entscheidung wird gegen das Votum des Bischofs getroffen werden können, aber jede kann sich auf eine breite Beteiligung stützen." Die Konkordate blieben unberührt, und das Kirchenrecht bleibe in Geltung.
(communio.de/kna - sst)
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