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D: „Synodaler Ausschuss kann weiterarbeiten“

Nach dem jüngsten Gespräch deutscher Bischöfe mit römischen Kurienvertretern hat die Doppelspitze des Synodalen Weges die Fortsetzung der Arbeit des Synodalen Ausschusses angekündigt, der an einer Konzeption des Synodalen Rates arbeitet. Auch eine Finanzierung sei in Arbeit.

Das schreiben Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), und Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), in einem Brief vom 25. März an den Synodalen Ausschuss. Bei den Gesprächen in Rom sei es wesentlich auch um den Synodalen Ausschuss gegangen, informieren sie. Ihm hatte der Vatikan im Februar noch, kurz vor der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe, eine Absage erteilt. Dem Brief der Doppelspitze des Synodalen Weges ist nun zu entnehmen, dass das Gremium grünes Licht erhalten hat und in enger Rücksprache mit dem Vatikan an der Vorbereitung eines Synodalen Rates arbeiten kann.

Im Gespräch mit den Kurienvertretern am vergangenen Freitag sei der „strukturelle Unterschied zwischen dem Synodalen Ausschuss als Arbeitsinstrument und dem Synodalen Rat bzw. dem Planungsstand zu beidem“ erörtert worden, schreiben Bätzing und Stetter-Karp, die selbst nicht persönlich bei den Gesprächen im Vatikan dabei war. Die Kurie habe „sehr deutlich ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass es sich beim avisierten Synodalen Rat um ein Gremium handeln könnte, dass nicht vom Kirchenrecht gedeckt ist“.

Kurie will mitgestalten

Die Bischöfe hätten den Vertretern der Kurie zugesichert, „dass sie dafür Sorge tragen werden, dass der Vorschlag den kirchlichen Vorgaben entspricht“. Diese seien das Kirchenrecht, aber auch die Theologie des Zweiten Vatikanums. Außerdem würden die weiteren Entwicklungen der Weltsynode einbezogen. Mit dem Vatikan sei vereinbart worden, dass es bei der Konzeption des Synodalen Rates „Rückkopplungen mit der Kurie“ geben soll, zudem sollen die direkten „Gespräche zur Vertiefung des Dialogs“ weitergehen.

Satzung und Finanzierung

Vor Hintergrund der Übereinkunft in Rom stehe „der Beschlussfassung der Satzung (des Synodalen Ausschusses, Anm.) durch den Ständigen Rat am 22. April 2024 nichts mehr im Wege, und der Synodale Ausschuss kann auf dieser Grundlage weiterarbeiten“, heißt es weiter. In dem Vatikanschreiben vom Februar war die Approbation der Satzung noch in Frage gestellt worden; diese Zweifel sind laut Bätzing und Stetter-Karp offenbar nun ausgeräumt. 

Im Vatikan sei auch die Notwendigkeit der Finanzierung der Arbeit erläutert worden, informiert der Brief der beiden Vorsitzenden weiter. Endlich könnten nun „entsprechende Ressourcen bereitgestellt“ werden, heißt es, zu einer Gründungsversammlung des Vereins sei bereits in der Karwoche eingeladen.

„Sehr erfreulich“

Als „sehr erfreulich“ wertet es die Doppelspitze des Synodalen Weges, dass bei dem Treffen im Vatikan Texte des Synodalen Weges „sehr genau wahrgenommen“ und damit auch die Arbeit des Synodalen Ausschusses „wertgeschätzt“ worden sei. In dem Austausch konnten gleichwohl noch nicht alle Fragen der Kurie bearbeitet werden, schreiben Bischof Bätzing und ZdK-Präsidentin Stetter-Karp weiter.

Die Deutsche Bischofsdelegation hatte sich am 22. März 2024 im Vatikan mit Kurienvertretern über den Synodalen Weg ausgetauscht. In einer gemeinsamen Presseerklärung vom Freitagabend war von einer „positiven und konstruktiven Atmosphäre“ die Rede, Differenzen und Übereinstimmungen seien benannt und ein regelmäßiger Austausch vereinbart worden, hieß es. Das nächste Treffen soll demnach vor der Sommerpause 2024 stattfinden.

(vatican news – pr)
 

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26. März 2024, 11:13