D: Laien können Begräbnis leiten
Tote zu begraben und Trauernde zu trösten sei eine Kernaufgabe der Seelsorge, heißt es darin. Bischof Bertram Meier ermutigt alle Pfarrgemeinden, ihr besonderes Augenmerk auf Sterbende und Trauernde zu legen.
Mit der Neuregelung reagiert das Bistum auf die sinkende Zahl von Priestern und Diakonen. Es bestehe die berechtigte Sorge, dass sie angesichts der vielen Beerdigungen nicht mehr genügend Zeit und Kraft für einen würdigen Gottesdienst und nachgehende Trauerseelsorge hätten.
Die Entscheidung, ob ungeweihte hauptamtliche Kirchenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter Begräbnisse leiten sollen, bleibt den Pastoralteams um den Pfarrer und dem Pfarrgemeinderat überlassen. Die entsprechend Beauftragten sollen für diesen Dienst noch einmal eigens qualifiziert werden.
Ausweitung auf Ehrenamtliche eventuell möglich
Die Rahmenordnung spricht von bestimmten Situationen, in denen eine solche Beauftragung als notwendig anzusehen ist. Sie nennt unter anderem eine sehr große Anzahl von Beerdigungen in einem Seelsorgebezirk, Einschränkungen durch Alter und Krankheit beim zuständigen Seelsorger sowie fehlende Sprachkenntnisse. Außerdem soll berücksichtigt werden, wenn etwa Pastoral- und Gemeindereferenten als Klinik- und Seniorenheimseelsorger Gemeindemitglieder im Sterbeprozess begleitet haben.
Das Bistum stellt außerdem „für einen späteren Zeitpunkt“ eine Ausweitung des Dienstes auf Ehrenamtliche in Aussicht, falls sich die neue Rahmenordnung in der Praxis bewährt und bei den Gemeinden akzeptiert wird. In anderen deutschen Diözesen werden schon länger auch ehrenamtliche Katholiken mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragt.
(kna – sk)
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