D: Weiter Kritik an Empfehlungen zu Abtreibung
Abkehr von ärztlichen Ethik-Grundlagen
Kritik üben die Autoren auch an der Bundesregierung, die der Experten-Kommission den Titel „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" gegeben hatte. „Schwangerschaftskonflikte lediglich unter der Überschrift der reproduktiven Selbstbestimmung zu verhandeln, verschiebt die normative Blickrichtung. Denn das Lebensrecht des Ungeborenen wird damit bereits terminologisch ausgeblendet", heißt es. „Die existenziellen Konflikte, in denen sich schwangere Frauen erleben, lassen sich nicht mit dem Verweis auf ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung lösen."
Die Autoren verweisen darauf, dass die Kommission in ihren Positionen zu Eizellspende und Leihmutterschaft deutlich differenzierter geäußert und auch das Kindeswohl stark in den Blick genommen habe.
(kap/kna - sst)
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