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Bischof Ackermann bei einem Solidaritätsbesuch in der West-Ukraine im Jahr 2023 Bischof Ackermann bei einem Solidaritätsbesuch in der West-Ukraine im Jahr 2023 

D: Ackermann lehnt Teilnahme an Lebensmarsch ab

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist gegen eine mögliche Teilnahme an einem „Marsch für das Leben“. Diese Protestform gegen Schwangerschaftsabbrüche sei nicht zielführend, weshalb er persönlich sie ablehne.

Das sagte Ackermann am Montag im Deutschlandfunk. „Jede Art von Aggressivität in diesem Punkt verbietet sich“, sagte er. „Ich würde bei diesem Marsch für das Leben nicht mitgehen.“

Der Ausgleich zwischen dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Lebens sei eine sensible und komplexe Angelegenheit. Der Bischof warf die Frage auf, was passende Formen seien, die der Schwierigkeit der Frage der Abwägung gerecht würden. Er räumte ein, dass bei der Beantwortung dieser Frage die Bischöfe in Deutschland unterschiedlicher Meinung seien. So sprach im April der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer beim „Marsch für das Leben“ in München.

Würde des Menschen in all seinen Lebensphasen

Klar ist laut Ackermann jedoch der grundsätzliche Standpunkt der Bischöfe. Der katholischen Kirche gehe es immer um die Würde des Menschen in allen Phasen des Lebens. Das gelte für den Menschen vor der Geburt und bis ins hohe Alter. Ackermann plädierte daher für das Eintreten für den Lebensschutz.

Mit Blick auf aktuelle Debatten über eine mögliche generelle Straffreiheit bei Abtreibungen spricht sich Ackermann für die Beibehaltung der jetzigen Regelung aus. Der Paragraf 218 habe nach schwierigen Abwägungen zu einer gesellschaftlichen Befriedung beigetragen.

„Wir warnen davor, abgestufte Rechte des ungeborenen Lebens einzutragen“

„Wir warnen davor, den Lebensschutz aufzulösen und abgestufte Rechte des ungeborenen Lebens einzutragen“, sagte Ackermann. Damit spricht sich der Trierer Bischof gegen entsprechende Vorschläge aus, die eine von der Bundesregierung beauftragte Kommission im April in Berlin vorgestellt hatte.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt in ihrem kürzlich vorgestellten Abschlussdokument, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen freizugeben. Derzeit ist eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

Zu Rauswurf von AfD-Politiker: Glaube geht mit Verhaltensweisen einher

In dem Interview verteidigte Ackermann auch den Rauswurf des AfD-Spitzenpolitikers Christoph Schaufert, der sein Amt in einer Kirchengemeinde abgeben musste. Gegen diese Entscheidung des Bistums Trier hat der stellvertretende Fraktionschef der AfD im Landtag des Saarlandes schriftlich beim Bischof Widerspruch eingelegt. Schaufert sei nicht bereit gewesen, sich von bestimmten Positionen seiner Partei zu distanzieren, erläuterte der Bischof. Doch Religion und Politik ließen sich nicht einfach so trennen, da der christliche Glaube auch mit einer Sichtweise auf das Leben und mit Verhaltensweisen einhergehe.

(kna – sk)
 

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29. April 2024, 10:53