Suche

Trier Trier 

D: Klage gegen Bistum Trier

Nach Angaben der Trierer Initiative Missbit klagt erstmals ein Betroffener sexuellen Missbrauchs gegen das katholische Bistum Trier. „Seit zwei Tagen liegt die Klageschrift dem Landgericht Trier vor“, teilte die Betroffeneninitiative Missbit am Donnerstag in Trier mit. Man warte nun auf die Eröffnung des Verfahrens. Die Klage werde dem Trierer Bischof Stephan Ackermann zugestellt.

Es handele sich um eine Schadenersatzklage, in der ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro vom Bistum Trier gefordert werde, sagte Jutta Lehnert vom Missbit-Vorstand auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Köln im vergangenen Jahr einem Mann, der in seiner Zeit als Messdiener im Erzbistum Köln missbraucht wurde, das bislang höchste derartige Schmerzensgeld von 300.000 Euro zugesprochen. Ursprünglich hatte er 750.000 Euro gefordert.

Dem Kläger gegen das Bistum Trier gehe es darum, angemessen entschädigt zu werden - dafür, dass er von seinem Heimatpfarrer und Religionslehrer im rheinland-pfälzischen Longuich jahrelang als Schulkind in nicht beschreibbarer Weise vergewaltigt worden sei, so Missbit. Er sei Jahrgang 1961 und damals sieben Jahre alt gewesen.

Der Kläger, der anonym bleiben wolle, sei durch den Missbrauch „schwerstgeschädigt“, erklärte Lehnert. Die Folgen der Taten seien gravierend gewesen und seien es noch: „Sie reichen von Lernhemmungen in der Schul- und Ausbildungszeit über die Zerstörung einer Ehe, von schwersten körperlichen und psychischen Folgen bis hin zu Suizidversuchen“, so Missbit. Der Täter sei perfide vorgegangen und habe den Missbrauch gegenüber dem damaligen Kind etwa mit den Worten „Jesus musste auch leiden“ gerechtfertigt, sagte Lehnert.

Kirchliche Verfahren

Das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids habe für die schweren Folgeschäden „nur eine lächerlich geringfügige Summe zugestanden“. Sie liegt laut Lehnert bei 30.000 Euro. Das sei weit weg von einer angemessenen Entschädigung. Deshalb würden nun 300.000 Euro gefordert. Missbit rechne mit dem Erfolg dieses „Weges zur Aufarbeitung der Fakten, zur Klärung der Verantwortung und zur Befriedung“. Es bleibe nur dieser Weg, nachdem Bischof Ackermann den Vorschlag einer außergerichtlichen Einigung „in den Wind geschlagen“ habe.

Zwei weitere Klageeinreichungen seien in unmittelbarer Vorbereitung. Ein Fall betreffe auch das Erzbistum Köln. Kardinal Rainer Maria Woelki sei laut Missbit bereits informiert. Zu diesem Fall wolle sie noch keine Einzelheiten mitteilen, sagte Lehnert.

Im zweiten Fall hatte der Missbrauchsbetroffene Thomas Kiessling bereits bei einer Pressekonferenz mit Missbit-Sprecher Hermann Schell im Februar eine Klage angekündigt. Kiessling bezeichnete sich als Vergewaltigungsopfer. Über vier Jahre sei er von einem bereits verstorbenen Pater aus der Trierer Benediktinerabtei Sankt Matthias vergewaltigt worden. „Nach 51 Jahren kämpfe ich noch immer damit, was er mir angetan hat.“ 15.000 Euro habe er zugesprochen bekommen, nachdem sein Fall durch die von den katholischen Bischöfen eingesetzte Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) geprüft wurde. „Dagegen werde ich Einspruch einlegen und Klage gegen das Kloster St. Matthias in Trier erheben“, sagte Kiesling im Februar. In einem nächsten Schritt werde er dann, wenn nötig, gegen das Bistum klagen.

Das Bistum Trier teilte auf KNA-Anfrage mit, die erste beim Landgericht eingereichte Klage zum Fall in Longuich sei „noch nicht bei uns eingegangen“. Es sei davon auszugehen, dass die Klage den üblichen Geschäftslauf bei Gericht durchlaufe und dann dem Bistum zugestellt werde. „Sobald dies erfolgt, können sich die Verantwortlichen beim Bistum damit befassen“, so Sprecherin Judith Rupp.

(kna – mg)

Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.

23. Mai 2024, 13:01