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Das von Konrad Adenauer unterzeichnete Grundgesetz in Berlin Das von Konrad Adenauer unterzeichnete Grundgesetz in Berlin  (AFP or licensors)

D: Ökumenischer Gottesdienst für 75 Jahre Grundgesetz

Mit einem ökumenischen Gottesdienst in der St. Marienkirche zu Berlin haben an diesem Donnerstagmorgen, 23. Mai 2024, die Feierlichkeiten zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland begonnen. Der Gottesdienst, an dem neben Bundespräsident Frank Walter Steinmeier die Spitzen aller Verfassungsorgane teilnahmen, ging dem Staatsakt unmittelbar voraus.

Der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Michael Gerber, und die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischöfin Kirsten Fehrs, ermutigten während des Gottesdienstes zum Einsatz für das Grundgesetz als Garant für ein gutes Zusammenleben in der Gesellschaft.

Bischof Gerber betonte angesichts der gesellschaftlichen Dynamiken unserer Tage, dass jeder herausgefordert sei, „in der Spur der Mütter und Väter des Grundgesetzes, in der Spur des Glaubens Israels und der Kirche, die Freiheit und den Frieden in unserem Land als Geschenk und als Verpflichtung zu begreifen. Was wir haben, wurde uns zu einem großen Teil geschenkt und verpflichtet uns zugleich, es zu wahren.“ Dabei sei es notwendig, stets einen kritischen Blick auf die eigene Geschichte zu richten: „Anders die Art und Weise, wie etwa im Russland Wladimir Putins Geschichte umgeschrieben wird und dunkle Episoden sowie eigene Verbrechen negiert werden: Dadurch wird uns neu bewusst, dass es fatale Konsequenzen hat, wenn der Blick auf die eigene Geschichte manipuliert wird“, so Bischof Gerber. Er fügte hinzu: „Unsere Verfassung gibt Zeugnis davon, dass Verantwortung vor der Geschichte nicht nur eine individuelle, sondern auch eine strukturelle, eine institutionelle Dimension hat.“ Die ersten Worte des Grundgesetzes: „In Verantwortung vor Gott …“ könnten, so Bischof Gerber, aufmerksam machen auf „unsere gemeinsame Verantwortung in unserem Land, unabhängig davon, ob wir einer Religion angehören oder welche politische Überzeugung wir teilen.

Bischöfin Fehrs hob in ihrem geistlichen Wort die Leid- und Ohnmachtserfahrungen hervor, aus denen heraus das Grundgesetz geschrieben wurde: „Das Grundgesetz vollendet eben nicht eine erfolgreiche nationale Entwicklung. Es bietet vielmehr Halt nach der Katastrophe von nationalsozialistischer Gewaltherrschaft, einem an Grauen nicht zu überbietenden Holocaust und einem mörderischen Zweiten Weltkrieg. Zutiefst gebrochen galt es, den Rücken gerade zu machen für eine neue Ordnung der Mitmenschlichkeit – unantastbar die Würde des Menschen“, so die amtierende Ratsvorsitzende.

In den Gottesdienst führten Prälatin Anne Gidion und Prälat Karl Jüsten ein, die die beiden großen Kirchen in Berlin vertreten. Im Gottesdienst wirkten auch viele junge Menschen mit, die sich aufgrund ihrer christlichen, jüdischen und muslimischen Überzeugungen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung engagieren. Den Schlusssegen spendete Erzpriester Radu Constantin Miron, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland.

(pm – mg)

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23. Mai 2024, 10:08