Pflegereform in Österreich: Caritas begrüßt neue Maßnahmen
„Mit der Ausweitung der Pflegestipendien, Verbesserungen bei der Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen oder weiteren Entlastungen für pflegende Angehörige u.a. hat man an einigen Stellschrauben gedreht. Das ist anzuerkennen“, sagte Tödtling-Musenbichler. Diese Änderungen seien anzuerkennen, doch bleibe der Pflegebereich in Österreich weiterhin fragmentiert. Eine Gesamtreform sei unerlässlich.
Fragmentierung der Pflege nach Bundesländern
Tödtling-Musenbichler wies darauf hin, dass die Arbeitsbedingungen, Angebote und Kosten in der Pflege derzeit stark von Bundesland zu Bundesland variierten und eine flächendeckende Versorgung nicht gesichert sei.
Notwendige weitere Schritte seien ein österreichweit einheitlicher Personalschlüssel, eine Kampagne zur Bewerbung des Pflegeberufs und eine langfristige finanzielle Absicherung von Pflege und Betreuung.
Verbesserungen bei der Personalgewinnung
Positiv bewertete sie außerdem, dass durch das aktuelle Maßnahmenpaket Verbesserungen im Bereich der Personalgewinnung erzielt werden könnten, insbesondere durch die Ausweitung der Pflegestipendien. „Ausreichend Fachkräfte mit Diplom- oder Bachelorabschluss sind ein wesentlicher Faktor für das stabile System der Pflege und Betreuung, welches wir so dringend benötigen“, betonte Tödtling-Musenbichler. Auch die Optimierung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Senkung des Berufseintrittsalters auf 18 Jahre seien begrüßenswert.
Fünf-Punkte-Programm der Bundesregierung
Am Mittwoch präsentierte die österreichische Bundesregierung nach dem Ministerrat ein Fünf-Punkte-Programm, um den Pflegebereich attraktiver zu gestalten und Standards zu vereinheitlichen. Unter anderem soll eine Kompetenzstelle für die schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse entstehen. Die Ersatzpflege für pflegende Angehörige soll tageweise nutzbar werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Schaffung bundesweiter Standards für Sozialbetreuungsberufe und die Erweiterung der Kompetenzen von Heimhilfen.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll durch eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Bundesländern erfolgen. Die notwendigen Beschlüsse will der Nationalrat noch vor dem Sommer fassen.
(kathpress – sb)
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