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Ultraschallbilder einer Schwangerschaft Ultraschallbilder einer Schwangerschaft  (©Natalya Lys - stock.adobe.com)

D: Zahl der Abtreibungen auf Höchststand

Berlin prüft, ob Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt sein sollen statt wie bisher grundsätzlich verboten, aber unter Bedingungen straffrei. Die katholische Kirche wirbt für die bisherige Regelung, auch angesichts der bereits hohen Abtreibungszahlen.

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland hat im Jahr 2023 den Höchstand seit 2012 erreicht (107.000) . Das teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Im ersten Quartal 2024 wurden etwa 28.200 Abtreibungen gemeldet, was einen Anstieg von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal (27.600) und 11,4 Prozent im Vergleich zum vierten Quartal 2023 (25.300) bedeutete. Insgeamt wurden rund 106.000 Abtreibungen im Jahr 2023 vorgenommen.

Demografische Verteilung der Abtreibungen

Die meisten Frauen, die im ersten Quartal 2024 einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt (69 Prozent). 19 Prozent der betroffenen Frauen waren zwischen 35 und 39 Jahre alt, 9 Prozent waren 40 Jahre und älter, und 3 Prozent waren jünger als 18. Vor der Abtreibung hatten 58 Prozent der Frauen bereits ein oder mehrere Kinder zur Welt gebracht.

Durchführung und Gründe der Abtreibungen

Die Mehrheit der Abtreibungen (95 Prozent) erfolgte nach der Beratungsregelung. In 5 Prozent der Fälle lag eine medizinische Indikation oder ein Sexualdelikt als Begründung vor. Die Eingriffe wurden überwiegend ambulant durchgeführt, davon 84 Prozent in Arztpraxen oder OP-Zentren und 13 Prozent ambulant in Krankenhäusern.

Keine Erkenntnisse über Ursachen des Anstiegs

Das Statistische Bundesamt konnte keine Ursachen für den Anstieg der Abtreibungszahlen benennen und erklärte, dass die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung nicht erfasst wurden.

Politische Diskussion um Paragraf 218

In der Politik wird derzeit die Abschaffung des Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch diskutiert. Dieser erklärt Abtreibungen in Deutschland grundsätzlich für rechtswidrig, jedoch blieben sie straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft und nach einer Beratung erfolgten. Eine Abtreibung ist außerdem nicht rechtswidrig nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahren für das Leben sowie die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.

(kna -sb)

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19. Juni 2024, 10:06