D: Bedford-Strohm würdigt Vatikan-Dokument zum Papstamt
Bedford-Strohm würdigte vor allem den Gedanken der Selbstentäußerung (Kenosis) als zentrales Charakteristikum des Papstamtes. Bislang sei das Papstamt nicht zuletzt mit dem Unfehlbarkeitsdogma des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) und dem Jurisdiktionsprimat mit einem „Bild des Papstes als ein mit absoluter Herrschaftsgewalt ausgestatteter Monarch" verbunden. Es sei nun bemerkenswert, dass das zentrale Charakteristikum des Papstamtes „untrennbar mit dem Geheimnis des Kreuzes und der Kenosis Christi verbunden" werde.
Bedford-Strohm sieht hier einen neuen Aspekt des Petrusdienstes, der nicht dem entspräche, „was im Protestantismus, immer wieder auch genährt von bestimmten katholischen Auslegungen, mit dem Papstamt verbunden" werde, schreibt der ehemalige EKD-Ratspräsident. Hilfreich sei, dass das Dokument das Unfehlbarkeitsdogma „nun unverkennbar in seinen historischen Kontext"stelle. Das Dokument atme „den Geist ökumenischen Zuhörens, der für weitere Fortschritte auf dem Weg zur Einheit der Kirchen entscheidend" sei.
Einige Fragen aufgenommen
Der schlichte Titel „Der Bischof von Rom" sei ein „Ausdruck des ernsthaften Versuchs, im Geist der Liebe auf die vielfältigen Zeugnisse ökumenischer Dialoge einzugehen, die sich mit dem Papstamt befasst haben". Dazu trügen auch die Überlegungen von Papst Franziskus bei, ein Modell der synodalen Ausübung des Papstsamtes zu suchen. Zudem nehme das Dokument kritische Anfragen aus dem ökumenischen Dialog auf, wenn es „anhand zahlreicher Zitate Anknüpfungspunkte für eine konsensfähige Interpretation des Papstamtes" auslote.
So werde zur Interpretation des Ersten Vatikanischen Konzils, um es im Licht des Evangeliums, der gesamten Tradition und des historischen Kontextes zu interpretieren, „das deutsche lutherisch-katholische „Communio Sanctorum" zitiert: „Ein universalkirchliches Amt für die Einheit und Wahrheit der Kirche entspricht dem Wesen und der Sendung der Kirche, die sich auf lokaler, regionaler und universaler Ebene konstituiert. Ein solches Amt ist daher grundsätzlich als sachlich angemessen zu betrachten. Es repräsentiert die Gesamtheit der Christenheit und hat einen pastoralen Auftrag gegenüber allen Teilkirchen" (Nr. 81).
Weiterer Gesprächsbedarf
Weiteren Gesprächsbedarf sieht Bedford-Strohm im Hinblick auf einen universellen Ehrenprimat des Bischofs von Rom im unterschiedlichen Verständnis eines Primats: ob er historisch herausgebildet ist, oder dogmatisch zum Glaubensgut gehört - oder nur eine menschliche Einrichtung sei. Einen weiteren Stolperstein macht er im Hinblick auf die Ablehnung der Frauenordination aus und damit eines „prinzipiellen Ausschluss von Frauen von dem möglichen Ehrenprimat durch die Zuordnung zum auf absehbare Zeit immer männlichen Bischof von Rom". Die Frauenordination gehöre heute zum „Selbstverständnisses vieler, nicht nur protestantischer, Kirchen".
(kna - sst)
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