Missbrauchskrise in der Schweiz: RKZ veröffentlicht Jahresbericht
Mehr tun, weil die Aufgaben vor allem im Umgang mit dem Missbrauch stark gestiegen sind, jedoch mit weniger Mitteln, weil die Einnahmen der Kirchgemeinden und Landeskirchen infolge stark gestiegener Kirchenaustritte rückläufig sind: so präsentiert sich die Situation der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) gemäß Jahresbericht 2024.
„Die Mitverantwortung der RKZ bei der Aufarbeitung der sexuellen Missbräuche, bei der Entrichtung von Genugtuungszahlungen an Opfer von verjährten Straftaten und bei der Umsetzung von nationalen Maßnahmen im Rahmen von Prävention und Intervention findet dabei breite Unterstützung“, so Generalsekretär Urs Brosi in seinem Bericht.
Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche seit 1950 versprachen bekanntlich die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die RKZ und die Konferenz der Ordensoberen (KOVOS), fünf konkrete Maßnahmen gegen den Missbrauch auf den Weg zu bringen.
Neue Dienststelle
Im Frühsommer beschlossen und unterzeichneten SBK, RKZ und KOVOS die Vereinbarung betreffend nationale Aufarbeitung, Prävention und Intervention bei Missbrauch. Darin regelten sie die Ziele und Aufgaben auf diesem Feld, die Form der Zusammenarbeit und den Kostenverteilschlüssel. Mit dem Vertrag übernahm die RKZ den Host für die neu umschriebene Dienststelle „Missbrauch im kirchlichen Kontext“ und trägt deren Kosten. Stefan Loppacher wurde per 1. Juli bei der RKZ angestellt.
Bei den fünf versprochenen Maßnahmen konnten wesentliche Fortschritte verzeichnet werden. Über den Stand dieser Arbeiten informierte die Arbeitsgruppe am 27. Mai 2024 an einer Medienkonferenz. Gemäß der Vereinbarung trägt die RKZ fortan 60 Prozent der Kosten, die für die Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen anfallen, 40 Prozent zahlen die Bischöfe.
Einsparungen bei anderen Kostenfeldern
Die Delegierten der Landeskirchen unterstützten in den drei Plenarversammlungen die Maßnahmen gegen den Missbrauch ohne Einschränkung, machten aber auch geltend, dass die damit verbunden Kosten nicht auf die Landeskirchen abgewälzt werden können, sondern Einsparungen bei anderen Aufgabenfeldern der RKZ erfordern.
Finanzplan im dritten Anlauf zugestimmt
Der Finanzplan 2025-2028 wurde zweimal in der Plenarversammlung nicht beschlossen. An der Plenarversammlung in Baar stimmten die Delegierten nun im dritten Anlauf dem Finanzplan 2025-28 zu.
Da der weitaus größte Kostenfaktor der RKZ die Mitfinanzierung SBK/RKZ darstellt, also die Unterstützung für die national und sprachregional tätigen Organisationen, wird in diesem Bereich der größte Einschnitt vorzunehmen sein. „Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) und die vier Fachgruppen, welche die Zuweisung von Finanzmittel zuständig sind, brauchen einen zeitlichen Vorlauf, um die Kürzungen mit sinnvollen Schwerpunkten umzusetzen“, so Urs Brosi.
Die Plenarversammlung beschloss im Juni bereits auf Antrag des Kooperationsrats, dass die RKZ der SBK für die Jahre 2025-2028 einen Beitrag von 2'160 000 pro Jahr zur Verfügung stellt (bislang: 2'315'000). Die Reduktion hat im Wesentlichen mit der Verlagerung der Dienststelle Missbrauch von der SBK zur RKZ und der Auslagerung der Dienststelle Ethik und Gesellschaft aus der SBK in eine separate Trägerschaft zu tun. Ferner wurde die Weiterführung einer befristeten Projektstelle bei Migratio in reduziertem Umfang für weitere vier Jahre beschlossen.
Die 2022 für die Periode 2023-2026 abgeschlossenen Leistungs- und Beitragsvereinbarungen liefen im zweiten Jahr planmäßig weiter. Die Beiträge stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit, was eine kurzfristige Reduktion zuließe, so der Bericht. Die RKZ versucht aber, die zugesagten Beiträge trotz gestiegener Belastung bis 2026 zu leisten. 2024 wurden die Beiträge sogar um einen im Vorjahr beschlossen Teuerungsausgleich von 2 Prozent erhöht, der linear über alle Organisationen ausgerichtet wurde, verbunden mit der Auflage, die Erhöhung den Mitarbeitenden zugutekommen zu lassen, so der Bericht weiter.
„Von den rund 13 Millionen Franken, welche die RKZ von den kantonalkirchlichen Körperschaften erhält, gehen bislang 9 Millionen Franken an die verschiedenen kirchlichen Organisationen. Bei der Auswahl der zu unterstützenden Organisationen werden jene berücksichtigt, die für das Funktionieren der Kirche in der Schweiz als wichtig angesehen werden“, so Urs Brosi in seinem Bericht.
(kath.ch/divers -skr)
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