Papst präzisiert: Bischöfe zuständig bei Liturgie-Texten
Mario Galgano - Vatikanstadt
Der Inhalt des Briefes wurde an diesem Sonntag bekannt gegeben. Darin geht Papst Franziskus auf das Motu proprio „Magnum principium” ein. In dem Apostolisches Schreiben geht es um die im Kirchenrecht geregelte Übersetzung liturgischer Texte. Veröffentlicht wurde das Schreiben am 9. September 2017, die Regelungen traten am 1. Oktober 2017 in Kraft. Die bestehenden Rechtstexte im Kanon des Kirchenrechts wurden dementsprechend angepasst.
Ganz einfach erläutern
In dem Brief an Kardinal Sarah wolle der Papst einige Punkte des Schreibens „ganz einfach erläutern“ und „klarstellen“. So müsse man „eine klare Unterscheidung“ zwischen der „recognitio“ – also der Überprüfung – und der „confirmatio“ – der Bestätigung – machen. Hierbei handele es sich nicht um Synonyme oder „austauschbare Begriffe“. Damit werde klargestellt, dass eine „ältere Praxis“ nun definitiv geändert wurde.
Verantwortung der Bischofskonferenzen
Damit verbunden sei die Frage der Verantwortung der Bischofskonferenzen. Diese müssten jeweils mit „fideliter“ – also getreu – die Texte übersetzen. Was bisher Aufgabe des vatikanischen Dikasteriums war, werde definitiv den Bischofskonferenzen übertragen. Bei der „confirmatio“, also bei der Bestätigung durch den Vatikan - bedarf es also künftig keiner „detaillierter Überprüfung Wort für Wort“ der Kongregation, stellt Franziskus klar. Eine Ausnahme gelte, wenn es „klare Verstöße“ gibt, die durch Bischöfe der Kongregation vorgetragen werden. Dies gelte insbesondere bei den Eucharistischen Gebeten und bei Sakramentsformeln.
Was die „recognitio“ betrifft, den anderen notwendigen Schritt im Verfahren der Anerkennung, gehen um eine „einfache Überprüfung“, ob die Übersetzung übereinstimmend „mit dem Kirchenrecht und in Einklang mit der Kirche steht“. Es sei falsch, so Franziskus, wenn man die Übersetzung wichtiger liturgischer Texte wie Sakramentsformeln, Glaubensbekenntnis oder Vaterunser „von oben herab“ – also vom Dikasterium her – den Bischofskonferenzen „aufzwingen“ würde. Dies widerspreche dem Recht der Bischöfe, fügt der Papst an.
Kein einfacher formaler Akt
Die „confirmatio“ sei auch nicht als „einfacher formaler Akt“ zu verstehen. Selbstverständlich müsse vor einer Veröffentlichung der Heilige Stuhl den Text überprüfen, doch die schlussendlich Approbation falle dann der entsprechenden Bischofskonferenz zu.
Bitte an Kardinal Sarah
Der Papst reagierte mit dem Brief auf einen Brief des Kardinals an ihn vom 30. September, verbunden mit einem als „Commentaire“ gekennzeichnet Text, für den sich der Papst eingangs bedankt. Gegen Ende seines Briefes spricht Papst Franziskus aber von einer Version dieses Kommentars, der in den vergangenen Wochen im Internet kursierte. Aus dem Schreiben des Papstes geht hervor, dass dieser veröffentlichte Kommentar fälschlicherweise dem Kardinal zugeschrieben werde. Der Papst bat Kardinal Sarah bei „jenen Internetseiten“ seinen eigenen „Erläuterungsbrief“ veröffentlichen zu lassen, die den falschen „Commentaire“ online verbreitet hätten. Auch soll Kardinal Sarah den Erläuterungsbrief allen Bischofskonferenzen sowie allen Mitgliedern der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zukommen zu lassen.
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