Neues Vatikan-Grundgesetz kommt erst 2020
Bis zu diesem Mittwoch hat sich der Kardinalsrat auf seiner insgesamt 32. Sitzungsrunde einmal mehr mit dem Entwurf der sogenannten „Apostolischen Konstitution“ beschäftigt. Sie tritt an die Stelle des grundlegenden Textes „Pastor bonus“ von 1988 und wird – sehr viel mehr ist offiziell noch nicht bekannt – den Titel „Praedicate Evangelium“ tragen.
Nach Parolins Angaben wird das neue Grundgesetz, an dem der Kardinalsrat seit Ende 2013 gearbeitet hat, im Frühjahr 2020 veröffentlicht und in Kraft treten. Viele Teilnehmer des Vor-Konklave 2013 hatten sich für eine umfassende Kurienreform ausgesprochen; Papst Franziskus griff diese Forderungen nach seiner Wahl auf und beauftragte den von ihm eingerichteten Kardinalsrat damit, einen Entwurf fürs neue Grundgesetz zu erarbeiten.
Marx stellte dem Papst und dem Kardinalsrat den Synodalen Weg vor
Ein Vatikan-Statement hat am Mittwochnachmittag präzisiert, dass der Kardinalsrat zwei Themenbereiche des neuen Grundgesetzes eingehender debattiert hat. Der eine betrifft das Verhältnis zwischen Kurie und Bischofskonferenzen; dabei geht es also um die vom Papst gewollte Dezentralisierung in der Kirchenführung. Der andere betrifft den Aufstieg von Laien – Männern und Frauen – in „wichtige Entscheidungsfunktionen an der Kurie und an anderen Organismen der Kirche“; dabei sei auch über „die theologisch-pastoralen Grundlagen“ beider Themenbereiche diskutiert worden.
Kardinal Michael Czerny habe den Kardinalsrat über die Arbeiten der Amazonien-Bischofssynode informiert. Kardinal Reinhard Marx stellte den Anwesenden nach Angaben aus dem Vatikan den „Synodalen Weg“ der Kirche in Deutschland und seine Themen vor. Die nächste Sitzung des Kardinalsrats ist für Februar 2020 vorgesehen.
Derzeit sechs Mitglieder im Kardinalsrat
Außer Parolin gehören dem Rat, der meistens in Anwesenheit des Papstes tagt, folgende Kardinäle an: Maradiaga (Honduras), Marx (Deutschland), O’Malley (USA), Bertello (Vatikanstadt) und Gracias (Indien).
(vatican news – sk)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.