Papst vor Rotarichtern: Zugänglichkeit und Sorgfalt bei Ehenichtigkeitsverfahren
Anne Preckel – Vatikanstadt
Auch kirchlich geschlossene Ehen können für nichtig erklärt werden, wenn kirchenrechtliche Gründe vorliegen, die genau definiert sind. Für solche Fragen sind die Kirchenrichter der „Rota Romana“, eines der höchsten Kirchengerichte, zuständig. Franziskus empfing sie anlässlich des neuen Gerichtsjahres im Vatikan.
Der Papst hatte das Ehenichtigkeitsverfahren vor zehn Jahren reformiert, mit den Bestimmungen „Mitis Iudex Dominus Iesus“ (2015) und „Mitis et Misericors Iesus“ (2015). Er reagierte damit auf den Wunsch der Bischofssynode zur Familie von 2014, die sich für zugänglichere und flexiblere Verfahren ausgesprochen hatte.
Zentrale Rolle des Diözesanbischofs
Auf Aspekte der Reform ging Franziskus diesen Freitag ein, darunter die zentrale Rolle des Diözesanbischofs. „Ich wollte, dass der Diözesanbischof im Zentrum der Reform steht“, erinnerte er. Der Diözesanbischof sei für die Rechtspflege in der Diözese zuständig und trete bei entschiedener Nichtigkeit auch als Richter in Erscheinung.
Franziskus ermutigte zu mehr Transparenz über die Option der Ehenichtigkeit und zu mehr Informationen über laufende Verfahren. „Ich habe daher darauf gedrängt, die Tätigkeit der Gerichte in die Diözesanpastoral aufzunehmen und die Bischöfe anzuweisen, dafür zu sorgen, dass die Gläubigen von der Existenz des Verfahrens als möglicher Abhilfe für die Notlage, in der sie sich befinden, wissen. Es ist manchmal traurig zu erfahren, dass die Gläubigen ignorieren, dass es diesen Weg gibt“, merkte er an.
Unentgeltlichkeit und Professionalität
Eine Unentgeltlichkeit der Verfahren müsse ebenso gewährleistet sein wie Professionalität - dafür müsse auch der Diözesanbischof sorgen: „Die Fürsorge des Bischofs kommt insbesondere darin zum Ausdruck, dass er in seiner Diözese per Gesetz die Einrichtung eines Gerichts garantiert, das mit gut ausgebildeten und für diese Aufgabe geeigneten Personen - Klerikern und Laien - ausgestattet ist, und dass er dafür sorgt, dass diese ihre Arbeit mit Gerechtigkeit und Sorgfalt ausführen. Die Investition in die Ausbildung dieser Mitarbeiter - wissenschaftlich, menschlich und geistlich - kommt immer den Gläubigen zugute, die ein Recht darauf haben, dass ihre Petitionen sorgfältig geprüft werden, auch wenn sie eine negative Antwort erhalten.“
Die Verfahrensregeln müssten bestimmte Grundrechte und -prinzipien garantieren, so Franziskus weiter, vor allem das Recht auf Verteidigung und die Vermutung der Gültigkeit der Ehe, betonte er. Zweck der Verfahren sei Klärung, keine unnötige Belastung oder Verstärkung von Spannungen, hob er hervor. Ein Anliegen der Reform sei auch eine Beschleunigung der Prozesse gewesen, um den Druck auf den betroffenen Gläubigen, die auf eine Klärung warten, zu verringern, so Franziskus weiter. Er hatte deswegen die Notwendigkeit eines doppelten konformen Urteils abgeschafft und zu schnelleren Entscheidungen in denjenigen Fällen angeregt, in denen die Nichtigkeit der Ehe offenkundig sei.
Klärung mit Umsicht, Klugheit und Gerechtigkeit
Die Rota-Richter rief der Papst zu Umsicht, Klugheit und Gerechtigkeit bei ihrer Arbeit auf. „Es ist offensichtlich - aber ich möchte es hier noch einmal betonen -, dass die Reform Ihre Umsicht bei der Anwendung der Regeln stark herausfordert. Und dies erfordert zwei große Tugenden: Klugheit und Gerechtigkeit, die von der Nächstenliebe geprägt sein müssen.“
Ehenichtigkeitsverfahren seien ein Dienst an den Gläubigen und der Kirche und sollten mit Respekt vor der „ehelichen und familiären Wirklichkeit“ durchgeführt werden, erinnerte Franziskus. Die Aufgabe der Richter sei „von großer Verantwortung, aber vor allem von großer Schönheit“, hob der Papst hervor, sie hülfen mit, „zwischenmenschliche Beziehungen zu reinigen und wiederherzustellen“.
(vatican news – pr)
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