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Ehenichtigkeits-Verfahren: Neues für Kanonisten

Im Lauf des synodalen Prozesses zur Ehe- und Familien-Pastoral hat Papst Franziskus 2015 kirchliche Ehenichtigkeits-Verfahren vereinfacht. Jetzt drängt der Vatikan darauf, dass sich diese Reform – eines der wichtigsten Ergebnisse des synodalen Wegs – auch im Studium des Kirchenrechts niederschlägt.

Stefan von Kempis – Vatikanstadt

Dazu hat die Bildungskongregation des Vatikan an diesem Donnerstag eine ausführliche Instruktion veröffentlicht: „Die Studien des Kirchenrechts im Lichte der Reform des Eheprozesses“. Datum: 29. April. Unterschrift: Kardinal Giuseppe Versaldi, Präfekt des „Bildungsministeriums“. Papst Franziskus hat den Text in einer Audienz am 27. April gebilligt.

Ein Kollegengespräch zur neuen Instruktion

Ein erster Teil der Instruktion versucht sich an einer Bestandsaufnahme. Die Zahl der Dozenten an Hochschuleinrichtungen für kanonisches Recht gehe zurück, desgleichen die Zahl der Studierenden – „was in einigen Einrichtungen dazu führt, dass kein angemessenes akademisches Leben mehr möglich ist“. Die „wachsende Anzahl an Laienstudierenden“ wird zwar als „ein wertvolles und stimulierendes Element“ eingestuft, führt laut Vatikan aber auch zu Problemen, „insbesondere aufgrund der Studierenden, die keine vorhergehenden theologischen Studien vorweisen können“.

Die Instruktion fordert alle Lehreinrichtungen für kanonisches Recht auf, die neuen Anweisungen aus dem Vatikan zu Ehenichtigkeitsverfahren in ihre Statuten einzuarbeiten. „Auch die Studienpläne sollen überdacht werden“, und die Öffentlichkeitsarbeit sei zu verstärken.

„Nicht alles auf den gleichen Grad angleichen“

Detailliert gibt die Bildungskongregation vor, wie die „Umsetzung der jüngsten Reform des Prozessrechts“ auszusehen hat. „Um einen angemessenen Dienst der Kirchengerichte garantieren zu können“, seien über die bisher im Kirchenrecht vorgesehenen Ämter „weitere personelle Ressourcen“ nötig. Die Ausbildung müsse auf die Verschiedenheit der Ämter abgestimmt sein, statt alles „auf den gleichen Grad“ anzugleichen; klare Normen müssten erarbeitet, die Studiengänge erneuert, die Bezeichnungen ihrer Kurse geordnet werden… und das alles bis zum akademischen Jahr 2019/20.

Eindringlich fordert der Text aus dem Vatikan „eine gute Arbeitsweise der Gerichte in den Teilkirchen“ und „einen qualitätsvollen Dienst“, in den die Bischöfe durchaus „investieren“ sollten. Es sei wichtig, „eine professionelle Qualität und Seriosität derjenigen zu gewährleisten, die in den kirchlichen Gerichten arbeiten“. Gut ausgebildete Kanonisten würden allerdings nicht nur „im Bereich des Eherechts“ dringend gebraucht, sondern auch in „vielen anderen Bereichen des kirchlichen Lebens“, etwa der Bistumsverwaltung.

Für Vollzeit-Dozenten

 

Die Instruktion erlässt eine Reihe von Bestimmungen für die verschiedenen Ausbildungsprogramme, vor allem für das Lizentiat und Doktorat im kanonischen Recht sowie das Zertifikat in Ehe- und Prozessrecht. Die akademischen Einrichtungen werden aufgefordert, „die Präsenz einer angemessenen Anzahl von Dozenten sicherzustellen … und dass diese ihr Amt in Vollzeit ausüben“. Die Bischofskonferenzen sollten ein Auge auf die akademischen Einrichtungen in ihrem Territorium haben.

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03. Mai 2018, 12:00