Vatikanreform: Neue Statuten für das Pastoral-Dikasterium
Am 1. September 2016 hatte die Institution mit der Arbeit begonnen, der US-Kardinal Kevin Farrell wurde mit der Leitung beauftragt.
Die ersten Statuten für die Institution stammen ebenfalls aus dem Jahr 2016, die jetzt veröffentlichten ersetzen diese. Das Dikasterium soll „nach den Prinzipien der Kollegialität, Synodalität und Subsidiarität“ mit den Bischofskonferenzen, den Ortskirchen und anderen kirchlichen Organisationen auf dem Feld der Jugend, der Familie und der Laien zusammen arbeiten, gibt der erste Artikel der neuen Statuten den Zweck der Organisation an.
Das Konzil gibt den Rahmen
Wie bereits 2016 festgelegt, kann der Sekretär des Dikasteriums auch ein Laie sein, auch wenn der erste Sekretär Alexandre Awi Mello ein Priester ist. Die Untersekretäre sollen hingegen Laien sein, dazu hat der Papst bereits Gabriella Gambino und Linda Ghisoni ernannt.
Die Statuten geben auch den Aufgabenbereich des Dikasteriums genau an, die beiden Konzilsdokumente Lumen Gentium und Gaudium et Spes bilden dazu den Rahmen. Das Dikasterium übernimmt von seinen Vorgängerorganisationen die Förderung des Laienapostolats, die Organisation von Weltjugendtagen und Weltfamilientreffen, den Lebensschutz und die Regelungen der rechtlichen Form von geistlichen Bewegungen. Ein weiteres Aufgabengebiet sind die Studien, welche der Vertiefung der Themen dienen, und das Organisieren von internationalen Treffen und Konferenzen. Neben dem Thema Familie wird hier das Thema Bioethik genannt. Die Betonung der Rolle der Frau in der Kirche wird eigens erwähnt, außerdem die Familienpastoral.
Kleinere Neuerungen
Neu in diesen Statuten sind die Themen Jugend und die Beziehungen zwischen Mann und Frau „in ihrer jeweiligen Besonderheit, Bezogenheit, ihrer gegenseitigen Ergänzung und gleicher Würde“. Außerdem gibt es einige kleinere Änderungen in der Leitungsstruktur, die bisherigen drei Unterabteilungen werden nicht mehr erwähnt, es bleibt eine einzige Struktur.
(vatican news)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.