Unternehmen auf Ethik verpflichten
In der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe „Transnationale Unternehmen und Menschenrechte“ forderte der Ständige Beobachter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Nationen, Erzbischof Ivan Jurkovič, eine grundsätzliche Verpflichtung für Unternehmen zu ethischem Handeln - auch in der Wirtschaft- und Finanzwelt.
Wahrung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette
Jurkovič machte deutlich, dass sich die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen nicht nur auf ihre eigenen Tätigkeiten beschränken dürfe, sondern sich auf das gesamte Netzwerk mit Produkten, Lieferanten und Dienstleistungen erstrecken sollte. In der Wertschöpfungskette eines Unternehmens liege dessen Verantwortung darin, seine Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um die Situation aller Beteiligten zu verbessern.
Es sei notwendig, die entstandenen Lücken im globalen Rechtsrahmen zu schließen, der mit der Entwicklung der globalen ökonomischen und finanziellen Realität nicht Schritt gehalten habe, so der Erzbischof. Der Schutz der Menschenrechte sei in verschiedenen Jurisdiktionsbereichen leider ganzunterschiedlich geregelt.
In bestimmten Rechtsordnungen spiele das Verfassungsrecht eine Rolle. Die Realität zeige jedoch, dass die von Unternehmensmissbrauch betroffenen Personen dazu neigten, das Privatrecht anzuwenden, das allerdings oft keine Lösung biete. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit einer juristischen Person dürfe vor einem Geschäftsführer oder Manager nicht haltmachen.
(vatican news – ck)
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