Kinderschutz: Neues Gesetz für Vatikan und Kurie
Gudrun Sailer - Vatikanstadt
Ein Dekret zum Thema Kinderschutz im Vatikan und in der römischen Kurie werde Papst Franziskus bald veröffentlichen, kündigte Lombardi an. Das „Motu Proprio“ werde Hand und Hand gehen mit einem neuen Gesetz für den Vatikanstaat sowie von Leitlinien für das Vikariat der Vatikanstadt. Alle drei Dokumente seien bereits fertig und würden in Kürze veröffentlicht. Sie seien mehrere Monate in Arbeit gewesen.
Die geplante Spezialeinheit für Kinderschutz solle Bischofskonferenzen und Bistümern beistehen, die wegen fehlender Mittel und Kompetenzen Schwierigkeiten haben, Kinderschutz wirksam zu betreiben. Es handle sich um eine konkrete Initiative weltkirchlicher Solidarität auf Anregung des Papstes, führte Lombardi aus. Die Einheit brauche aber noch eine Form und eine Organisation, „das wird noch einige Zeit dauern“, so der Sprecher.
Kinderschutz-Broschüre für alle Bischöfe
Als drittes konkretes Ergebnis der Konferenz stellte Lombardi eine Kinderschutz-Broschüre für alle rund 2.000 Diözesan- und Weihbischöfe in den Bistümern der Welt in Aussicht. Die Glaubenskongregation bereite diese Schrift vor, „um den Bischöfen zu helfen, ihre Pflichten und Aufgaben genau zu verstehen“. Die Broschüre werde kurz und präzis sein und sowohl juristische als auch pastorale Punkte erörtern. Lombardi zufolge ist mit der Veröffentlichung in ein bis zwei Monaten zu rechnen.
Dass die Kinderschutz-Gesetzgebung im Vatikan verhältnismäßig spät kommt, wurde bei der Pressekonferenz am Rande klar. Die Bischofskonferenzen der Weltkirche waren bereits 2011 gebeten worden, entsprechende Leitlinien zu erarbeiten und der Glaubenskongregation vorzulegen, referierte Erzbischof Charles Scicluna von Malta, der auch beigeordneter Sekretär der Glaubenskongregation ist. Mit Ausnahme einer Handvoll Bischofskonferenzen in Konfliktländern hätten alle ihre Regelwerke eingereicht und inzwischen zur Umsetzung zurückerhalten.
Lombardi ergänzte auf Anfrage, es habe in der Vergangenheit im Vatikan vereinzelte Fälle gegeben, die Kinderschutz betrafen. Er verwies auf den Prozess am Vatikan-Tribunal gegen den polnischen Vatikan-Diplomaten Józef Wesoloswki, der wegen des Todes des Angeklagten 2015 eingestellt wurde.
(vatican news)
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