Der 29. Mai wird Gedenktag des heiligen Paul VI.
„In Anbetracht der Heiligkeit des Lebens dieses obersten Pontifex, die sich in Wort und Tat bezeugte, und unter Berücksichtigung der großen Bedeutung, die sein apostolischer Dienst für die Kirche auf der ganzen Erde hat, hat der Heilige Vater Franziskus, auf die Bitten und Wünsche des Volkes Gottes hin, verfügt, dass die liturgische Feier des heiligen Papstes Pauls VI. am 29. Mai als nichtgebotener Gedenktag in den Römischen Generalkalender aufgenommen wird,“ liest sich in dem Dekret, mit dem der Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung den neuen Gedenktag bekannt gibt.
Das Dokument trägt das Datum 25. Januar, Fest der Bekehrung des heiligen Apostels Paulus, und liefert eine kurze Zusammenfassung des Lebens und Wirkens des Heiligen. Der neue Gedenktag sei nun, so die Anweisung des Dekrets, in die „Kalender und liturgischen Bücher für die Feier der heiligen Messe und des Stundengebets“ einzufügen.
Auch die zu verwendenden Texte, so das Dekret weiter, seien in Eigenregie zu übersetzen und nach Verabschiedung durch die einzelnen Bischofskonferenzen dem Dikasterium zur endgültigen Abnahme vorzulegen. Im Anschluss sind die Bischofskonferenzen aufgerufen, selbst für die Veröffentlichung sorgen. Dem Dekret liegen die zu verwendenden Texte bei.
(vatican news - cs)
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