Australien: Schicksalstag für Kardinal Pell
Im März wurde der ehemalige Leiter des vatikanischen Wirtschaftssekretariates deshalb zu sechs Jahren Haft verurteilt. Pell, der sich seither im Gefängnis befindet, bestreitet nach wie vor alle Vorwürfe.
Im nach dem Ersturteil vom Kardinal angestrengten Revisionsverfahren fand bereits Anfang Juni eine zweitägige Anhörung am Supreme Court des Bundesstaats Victoria statt. Die Urteilsverkündung am Mittwoch wird das Gericht live über seine Website übertragen. Der dreiköpfige Richtersenat kann Pells Revisionsanfrage zurückweisen, einen neuen Prozess anordnen oder den Kardinal freisprechen. Dabei reicht eine Mehrheit von zwei der drei Richtern aus. So oder so dürfte der Fall vor dem australischen Höchstgericht landen. Bei einer Bestätigung des Schuldspruchs droht dem Kardinal auch die Entlassung aus dem Klerikerstand.
Während der Anhörung im Juni trug Pells Anwalt Bret Walker dem Gericht drei Gründe für die Revisionsanfrage vor. Zentraler Punkt ist der Vorwurf, dass der Schuldspruch der Jury lediglich auf der Aussage des einzigen noch lebenden Klägers basiere. Dem stünden von 20 Zeugen vorgebrachte „unangefochtene entlastende Beweise“, so die Anwälte Pells. So sei es etwa Pells Praxis gewesen, Gemeindemitglieder direkt nach der Messe zu begrüßen und nicht in die Sakristei zurückzukehren, in der die Missbrauchstaten geschehen sein sollen.
Ranghöchster verurteilter Kleriker
Kardinal Pell ist als ehemaliger Finanzchef des Vatikan der weltweit ranghöchste katholische Kleriker, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. Der Vatikan hatte kurz nach der Veröffentlichung des Schuldspruchs im Frühjahr erklärt, dass ein kirchenrechtliches Verfahren gegen Pell eingeleitet wird. Schon seit seiner Beurlaubung als Präfekt des vatikanischen Wirtschaftssekretariats im Juni 2017 ist dem Kardinal die öffentliche Ausübung seines priesterlichen Dienstes sowie jeglicher Kontakt mit Minderjährigen verboten. Vor weiteren Schritten will der Vatikan das Ergebnis des Berufungsprozesses abwarten. Als kirchliche Höchststrafe droht Pell die Entlassung aus dem Klerikerstand.
(kna/vatican news – mg)
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