Ein Drittel der Kardinäle von einem der letzten Päpste ernannt
Je ein Drittel der Mitglieder des Kardinalskollegiums wurden von Papst Johannes Paul II. (1978-2005), Benedikt XVI. (2005-2013) und Franziskus (seit 2013) ins Amt gehoben. Diese Situation entstand durch den Tod des mexikanischen Kardinals Sergio Obeso Rivera, der am Sonntagabend im Alter von 87 Jahren starb.
Päpste nicht in Statistik enthalten
Nicht in der Statistik enthalten sind der zurückgetretene Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus: Der damalige Erzbischof von Buenos Aires, Jorge Mario Bergoglio, wurde 2001 von Johannes Paul II. in den Kardinalsstand erhoben. Joseph Ratzinger erlebte 1977 als Münchner Erzbischof seine Ernennung zum Kardinal, sogar noch durch Papst Paul VI. (1963-1978). Damit wäre der 92-Jährige der dienstälteste Kardinal – wäre er nicht emeritierter Papst.
Unterschiede bei den Wahlberechtigten
Der Gleichstand betrifft allerdings nur das Kardinalskollegium als Ganzes, nicht die wahlberechtigten Kardinäle der Gruppe, die unter 80 Jahre alt sind. Denn von den 216 Mitgliedern des Kardinalskollegiums sind nur 119 papstwahlberechtigt, weil sie jünger als 80 Jahre alt sind. Unter ihnen gibt es 57 von Franziskus, 44 durch Benedikt XVI. und immerhin noch 18 von Johannes Paul II. ernannte Kardinäle. Für eine Papstwahl ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln erforderlich, das wären derzeit 80 Stimmen.
(kna - cr)
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