Vatikan/Indien: Neues Gesetz zu Leihmutterschaft inakzeptabel
Mario Galgano und Robin Gomes – Vatikanstadt
Das neue Gesetz verbietet zwar nunmehr kommerzielle Leihmutterschaft, lässt allerdings Ausnahmen zu. Erlaubt ist in Zukunft noch die „ethische uneigennützige Leihmutterschaft“ für unfruchtbare indische Ehepaare. Hierfür müssten die gesetzlichen Mütter zwischen 23 und 50 Jahre alt sein und die Männer zwischen 26 bis 55 Jahre.
Auch muss die Leihmutter eine Verwandte des Paares sein und ihre Gebärmutter ohne Gegenleistung anbieten. Das Ehepaar muss die medizinischen Kosten und die Versicherungsdeckung der Leihmutter übernehmen.
Trotz aller dieser Regulierungen sei jede Form der Leihmutterschaft moralisch inakzeptabel, sagt Pascoal Carvalho aus Mumbai. Der katholische Mikrobiologe und Immunologe, der vor allem in der Gewebekultur wissenschaftlich forscht, ist Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben im Vatikan sowie des Human Life Committee der Erzdiözese Mumbai.
Carvalho erklärt im Interview mit Vatican News das indische Leihmutterschaftsgesetz und sagt, jede Leihmutterschaft sei ein „moralisches Vergehen“:
„Denn mit einer unethischen Technik, der In-vitro-Fertilisation (IVF), wird ein Embryo befruchtet, der in den Schoß einer anderen Frau implantiert wird, was ebenfalls falsch ist. Daher ist die Geburt eines Kindes durch unnatürliche Empfängnismittel für die katholische Kirche moralisch inakzeptabel.“
Gesundheitsministerium verteidigt Gesetz
Das indische Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge, das den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat, sagt jedoch, dass das neue Gesetz nicht nur Frauen vor Missbrauch schützen wird, sondern auch die gesetzlichen Rechte und den Schutz von Leihmutterschaftskindern gewährleisten wird. Carvalho ist anderer Meinung:
„Die Kirche kann keinen Akt der Leihmutterschaft dulden, da das Verfahren Mittel und Techniken beinhaltet, die moralisch nicht akzeptabel sind. Zweitens irren sich Menschen, die denken, dass Leihmütter den Familien gut tun. Diese Frauen können großen Gefahren ausgesetzt sein, insbesondere in gemeinsamen oder Großfamilien, wie zum Beispiel in Indien, wo Verwandte, Kinder und Großeltern zusammenleben.“
In einer solchen Situation, in der Männer dominieren, beobachtet Carvalho, könnte eine Frau zugunsten einer anderen unfruchtbaren Frau in der Familie unter Druck gesetzt werden.
„Darüber hinaus steht die Würde der Frauen auf dem Spiel, denn die Leihmutterschaft betrachtet Frauen als Waren und Instrumente, wie die Miete einer Maschine, um Babys zu produzieren. Daher ist Leihmutterschaft in jeder Hinsicht inakzeptabel und ein völlig moralisches Vergehen nicht nur gegen Frauen, sondern auch gegen die Menschheit. Ich denke, alle Menschen mit gesunden Ansichten, und nicht nur die katholische Kirche, würden diese Meinung teilen.“
Er spreche den Befürwortern des neuen Gesetzes nicht ab, etwas Gutes tun zu wollen, aber sie hätten die moralischen Implikationen der betroffenen Personen nicht hinreichend bedacht, sagte der Arzt.
Ausländer und Homosexuelle sind ausgeschlossen
Im Übrigen sieht das neue Gesetz vor, dass Ausländer und nicht ansässige Inder nicht länger Gebrauch von indischen Leihmütter machen können. Auch Singles, Homosexuelle und Ehepaare, die bereits Kinder haben, scheiden als Auftraggeber aus. Eine Frau darf auch nur einmal in ihrem Leben als Leihmutter zur Verfügung stehen. Der Gesetzentwurf wurde bereits im Dezember 2018 vom Unterhaus verabschiedet, war aber nicht weiter verfolgt worden. Erst jetzt hat das Oberhauses zugestimmt.
Das indische Gesundheitsministerium geht davon aus, dass derzeit bis zu 3.000 Leihmutterschaftskliniken in Indien ihre Dienste anbieten. Mehrere tausend ausländische Paare hätten in den vergangenen Jahren darauf zurückgegriffen.
(vatican news)
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