Vatikan: Gemeinsam mit anderen Religionen für das Leben
Mario Galgano – Vatikanstadt
Die Erklärung von Christen, Juden und Muslimen spricht Klartext: Sterbehilfe und Selbstmord seien moralisch und ethisch falsch und sollten ausnahmslos verboten werden. Die moralischen, religiösen, sozialen und rechtlichen Fragen der Behandlung von todkranken Patienten gehörten aber zu den komplexesten und meist diskutierten Themen der modernen Medizin, steht in der Präambel des Dokuments. Bei Sterbenden seien medizinische Maßnahmen durch ärztliche und technologische Behandlungen nur dann gerechtfertigt, wenn es um eine Linderung gehe, heißt es unter anderem in der gemeinsamen Erklärung von diesem Montag. „Wir lehnen jede Form der Sterbehilfe - die eine bewusste und absichtliche Handlung ist, das Leben zu beenden - sowie den medizinisch unterstützten Selbstmord, der eine direkte, bewusste und absichtliche Unterstützung des Selbstmords ist, ab“, steht in der Erklärung wörtlich drin. Suizidbeihilfe stünde „völlig im Widerspruch zum Wert des menschlichen Lebens“ und sei deshalb eine falsche Handlung.
Die Erklärung wurde Papst Franziskus von Rabbi Avraham Steinberg vorgeschlagen, der sie seinerseits der Päpstlichen Akademie für das Leben anvertraute. Der Entwurf des Dokumentes wurde von einer gemeinsamen interreligiösen Gruppe erarbeitet, die von der Päpstlichen Akademie für das Leben koordiniert wurde. An diesem Montagvormittag wurde die Erklärung offiziell angenommen.
Wie es in dem Gemeinsamen Dokument heißt, wollten sich die drei abrahamitischen Religionen für die Einbeziehung anderer Religionen und aller Menschen guten Willens engagieren, um auf das Thema der Betreuung von Sterbenden aufmerksam zu machen.
Einen besonderen Appell richtet die Gemeinsame Erklärung an Politiker und Gesundheitspersonal, „sich mit der Weitsicht und den Lehren der abrahamitischen Religionen vertraut zu machen“, um „sterbenden Patienten und ihren Familienangehörigen, die sich an die religiösen Normen und den Nachweis ihrer jeweiligen religiösen Traditionen halten, bestmöglich zu helfen“. Kein Mitarbeiter des Gesundheitswesens sollte gezwungen oder unter Druck gesetzt werden, „sich direkt oder indirekt am vorsätzlichen und absichtlichen Tod eines Patienten durch begleiteten Selbstmord oder durch jede Form von Sterbehilfe zu beteiligen, insbesondere wenn solche Praktiken gegen das religiöse Gewissen des Mitarbeiters verstoßen“, heißt es in dem Dokument.
(vatican news)
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