Abendmahl: Kardinal Koch schreibt Offenen Brief
Ausgelöst wurde die Debatte durch ein Papier des Ökumenischen Arbeitskreises (ÖAK) vom September 2019 mit dem Titel „Gemeinsam am Tisch des Herrn“. Es empfiehlt eine „wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen“. Wissenschaftlicher Leiter des Arbeitskreises von evangelischer Seite ist der Tübinger Kirchenhistoriker Volker Leppin. Vorsitzende des ÖAK sind Kirchenpräsident Christian Schad (evangelisch) und Bischof Georg Bätzing von Limburg (katholisch).
In seinem Brief vom Mittwoch, der dem Internetauftritt katholisch.de vorliegt, weist Kardinal Koch den Vorwurf einer „Gesprächsverweigerung“ zurück. Leppin hatte den Vorwurf in einem Interview mit katholisch.de erhoben.
Er sei durchaus dankbar, „wenn ein Ökumenischer Arbeitskreis viel Energie und Herzblut in die Überwindung der bisherigen kirchentrennenden Fragen investiert“, so Kardinal Koch. Dies könne aber nur „realistisch und verantwortlich“ geschehen, wenn diese Arbeit auch „mit der konkreten Realität in den Kirchen konfrontiert wird, wenn dabei notwendige Rückfragen an Theologie und Praxis in den Kirchen gestellt werden und wenn ein Rezeptionsprozess in den Kirchen angestoßen wird“.
Der aus der Schweiz stammende Kurienkardinal sieht eine „gravierende Diskrepanz zwischen dem vom ÖAK behaupteten ökumenischen Konsens und der konkreten Realität in den Evangelischen Kirchen“. Dazu zählt er Beispiele aus evangelischen Landeskirchen auf. So lade etwa die Landeskirche von Hessen-Nassau „alle, die am Gottesdienst teilnehmen“, zum Empfang des Abendmahls ein. Auch Nichtgetaufte seien willkommen. „Wie steht es dann aber um den vom ÖAK behaupteten engen Zusammenhang von Taufe und Abendmahl, wenn sogar Nicht-Getaufte zum Abendmahl eingeladen sind?“, fragt Kardinal Koch.
„Ein noch tieferes ökumenisches Problem“
Hier zeige sich „ein noch tieferes ökumenisches Problem“: „Wenn auf der einen Seite die Taufe und die Gegenseitige Anerkennung der Taufe das Fundament der Ökumene darstellen, und wenn auf der anderen Seite ein ökumenischer Partner die Taufe derart relativiert, dass sie nicht einmal mehr Voraussetzung für die Teilnahme am Abendmahl ist, muss doch die Frage erlaubt sein, wer denn hier das Fundament der Ökumene in Frage stellt.“
Kardinal Koch führt noch zwei weitere Beispiele an, wo ein vom ÖAK-Papier behaupteter Konsens sich in der Praxis evangelischer Landeskirchen nicht wiederfindet. Dabei geht es um die Amtsfrage und um die Elemente Dank, Erinnerung und Bitte beim Mahl-Gottesdienst. Er könne, so schreibt der Präsident des Einheitsrats, sein „Erstaunen nicht verschweigen, dass solche Diskrepanzen zwischen behaupteten ökumenischen Konsensen und der faktischen Realität in den Evangelischen Kirchen von den Mitgliedern des ÖAK nicht zur Kenntnis genommen“ würden.
(katholisch.de/vatican news – sk)
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