Kardinäle müssen künftig vor Vatikangericht erscheinen
Der Vatikan veröffentlichte an diesem Freitag ein neues „Motu proprio“ des Papstes. Mit dieser Verfügung ändert Franziskus die bisherigen rechtlichen Vorgaben für Prozesse gegen Kardinäle und Bischöfe.
Zwar kommt ein Prozess gegen sie auch künftig nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Papstes zustande. Doch ist nicht mehr, wie bislang, ein von einem Kardinal geleitetes Kassationsgericht für einen solchen Prozess zuständig, sondern das Vatikantribunal, das prinzipiell mehrere Instanzen vorsieht.
Die Verfügung ändert in diesem Punkt das im März letzten Jahres promulgierte, rechtliche Regelwerk der Vatikanstadt – konkret wird Artikel 24 gestrichen. Franziskus zitiert im „Motu proprio“ eine Ansprache, die er am 27. März zur Eröffnung des Gerichtsjahres im Vatikan gehalten hat. Darin betonte er „die Gleichheit aller Mitglieder der Kirche, ihre gleiche Würde“.
Ausgenommen: Vergehen nach dem Kirchenrecht
Fälle des Bruchs kirchlicher Gesetze, die das Kirchenrecht regelt, werden von der neuen Verfügung nicht erfasst. Auch in vielen Staaten braucht es zur Anklageerhebung gegen Staatschefs, Minister oder Parlamentarier eine Zustimmung des Parlaments.
Der Vatikan hatte erst am Donnerstag ein „Motu proprio“ von Papst Franziskus veröffentlicht, welches Spitzenkräfte des Vatikans zu einer Ehrenerklärung vor allem über ihr Finanzgebaren verpflichtet. Der Leiter der vatikanischen Vermögensverwaltung, Bischof Nunzio Galantino, hat das jetzt begrüßt. In einem an diesem Freitag veröffentlichten Interview äußerte er, man müsse „ins Detail gehen“, um betrügerisches Verhalten effizient zu bekämpfen.
Es stimme, dass es im vatikanischen Finanzbereich in der Vergangenheit „fragwürdige Praktiken“ gegeben habe. Doch tue der Vatikan mittlerweile vieles, um das aufzuarbeiten und die Finanzverwaltung transparent zu machen.
(vatican news – sk)
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