Für eine synodale Kirche: Das Dokument der Bischofssynode im Wortlaut
SYNODUS EPISCOPORUM
Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation und Mission
XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode
Vorstellung der Etappen des synodalen Prozesses, approbiert von Papst Franziskus in der Audienz für den Generalsekretär der Bischofssynode am 24. April 2021.
1. »Genau dieser Weg der Synodalität ist das, was Gott sich von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet. Was der Herr von uns verlangt, ist in gewisser Weise schon im Wort „Synode“ enthalten. Gemeinsam voranzugehen – Laien, Hirten und der Bischof von Rom –, ist ein Konzept, das sich leicht in Worte fassen lässt, aber nicht so leicht umzusetzen ist« (Ansprache von Papst Franziskus bei der 50-Jahr-Feier der Errichtung der Bischofssynode, 17. Oktober 2015). Daher wird die nächste ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode das Thema haben: „Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation und Mission“.
2. Tatsächlich führt uns die Synodalität zurück zum Wesen der Kirche selbst, zu ihrer konstitutiven Realität und zum Ausgerichtetsein auf die Evangelisierung. Es ist eine Weise des Kircheseins und eine Prophetie für die Welt von heute. »Denn wie der Leib einer ist, doch viele Glieder hat, alle Glieder des Leibes aber, obgleich es viele sind, einen einzigen Leib bilden: So ist es auch mit Christus« (1 Kor 12,12). Der heilige Augustinus nennt dies den totus Christus (vgl. Sermo 341), den ganzen Christus, Haupt und Glieder in ungeteilter, untrennbarer Einheit. Nur aus der Einheit in Christus, dem Haupt, erhält die Pluralität der Glieder des Körpers eine Bedeutung, die die Kirche bereichert und jede Versuchung zur Uniformität überwindet. Ausgehend von dieser Einheit in der Vielfalt ist die Kirche in der Kraft des Heiligen Geistes aufgerufen, Wege zu eröffnen und sich zugleich selbst auf den Weg zu machen.
3. Die Bischofssynode ist der Sammelpunkt dieser Dynamik des gegenseitigen Zuhörens, das auf allen Ebenen des Lebens der Kirche gepflegt wird (vgl. Ansprache von Papst Franziskus bei der 50-Jahr-Feier der Errichtung der Bischofssynode, 17. Oktober 2015). Sie ist nicht nur ein Ereignis, sondern ein Prozess der synergetisch das Volk Gottes, das Bischofskollegium und den Bischof von Rom einbezieht, jeden gemäß seiner Funktion (vgl. Grußwort von Kardinal Mario Grech an den Heiligen Vater im Konsistorium zur Kreierung neuer Kardinäle, 28. November 2020).
ETAPPEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DER SYNODE
4. In Anbetracht der Tatsache, dass die Teilkirchen, in denen und aus denen die eine und einzige katholische Kirche besteht, wirksam zum Wohl des ganzen mystischen Leibes beitragen, der ja auch der Leib der Kirchen ist (vgl. Lumen gentium 23), wird ein umfassender synodaler Prozess nur dann wahrhaft verwirklicht, wenn die Teilkirchen in diesen einbezogen werden. Und eine authentische Beteiligung der Teilkirchen kann nur dann erfolgen, wenn auch die Zwischeninstanzen der Synodalität daran teilnehmen, das heißt die Synoden der katholischen Ostkirchen, die Räte und Versammlungen der Kirchen sui iuris und die Bischofskonferenzen mit ihren Zusammenschlüssen auf nationaler, regionaler und kontinentaler Ebene.
5. Folglich wird der synodale Weg mit einer feierlichen Eröffnung beginnen und anschließend in drei Phasen unterteilt sein:
5.1. ERÖFFNUNG DER SYNODE: Oktober 2021
Sie wird sowohl im Vatikan als auch in jeder Teilkirche stattfinden.
5.1.1. Eröffnung mit dem Heiligen Vater im Vatikan: 9.-10. Oktober 2021.
a. Zeit der Begegnung / der Reflexion
b. Zeit des Gebets / des Gottesdienstes (Eucharistiefeier)
5.1.2. Eröffnung in den Teilkirchen: Sonntag, 17. Oktober 2021.
Es wird dasselbe Schema empfohlen, unter dem Vorsitz des jeweiligen Diözesanbischofs:
a. Zeit der Begegnung / der Reflexion
b. Zeit des Gebets / des Gottesdienstes (Eucharistiefeier)
5.2. PHASE IN ALLEN TEILKIRCHEN UND ANDEREN KIRCHLICHEN REALITÄTEN: Oktober 2021 – April 2022
Der Zweck dieser Phase ist die Konsultation des Volkes Gottes (vgl. Episcopalis Communio, 5,2), damit bei dem synodalen Prozess alle Getauften gehört werden, die Subjekt des in credendo unfehlbaren sensus fidei sind.
Um Konsultation und Partizipation aller zu erleichtern, wird auf die folgenden Etappen hingewiesen.
GENERALSEKRETARIAT DER SYNODE:
5.2.1. Das Generalsekretariat der Synode wird ein Vorbereitungsdokument versenden, begleitet von einem Fragebogen und einem Vademecum mit Vorschlägen, um die Konsultation in allen Teilkirchen durchzuführen.
5.2.2. Das Dokument wird auch gesandt an: die Dikasterien der Römischen Kurie, die Unionen der Generaloberen / der Generaloberinnen und an andere Vereinigungen / Föderationen des geweihten Lebens, an die internationalen Laienbewegungen und an die Universitäten / Theologischen Fakultäten.
TEILKIRCHEN UND BISCHOFSKONFERENZEN ODER ENTSPRECHENDE EINRICHTUNGEN:
5.2.3. Jeder Bischof soll einen diözesanen Verantwortlichen (ein Team) für die synodale Konsultation ernennen, der Ansprechpartner und Verbindung zur Bischofskonferenz sein und die Konsultation in der Teilkirche in allen Schritten begleiten soll. (Vor Oktober 2021).
5.2.4. Jede Bischofskonferenz (oder die entsprechende Einrichtung) wird ihrerseits einen Verantwortlichen (ein Team) ernennen, der Referent und Verbindung sowohl zu den diözesanen Verantwortlichen als auch zum Generalsekretariat der Synode sein soll. (Vor Oktober 2021).
TEILKIRCHEN
5.2.5. Die Konsultation in den Teilkirchen wird durch die vom Recht vorgesehenen Teilhabegremien stattfinden, ohne jegliche andere Modalität auszuschließen, die sie für angemessen befinden, damit die Konsultation real und effektiv ist (vgl. Episcopalis Communio, 6).
5.2.6. Die Konsultation des Volkes Gottes in jeder Teilkirche wird mit einer vorsynodalen Versammlung abschließen, die der Höhepunkt der Unterscheidung auf Diözesanebene sein wird.
5.2.7. Nach Abschluss der diözesanen Phase wird jede Teilkirche ihre Beiträge an die Bischofskonferenz senden, und zwar innerhalb des von der eigenen Bischofskonferenz festgesetzten Termins. In den Ostkirchen werden die Beiträge an die entsprechenden Einrichtungen gesandt.
BISCHOFSKONFERENZEN ODER ENTSPRECHENDE EINRICHTUNGEN:
5.2.8. Es wird eine Zeit der Unterscheidung der versammelten Hirten (Bischofskonferenz) beginnen, die aufgefordert sind, auf das zu hören, was der Heilige Geist in den ihnen anvertrauten Ortskirchen erweckt hat.
5.2.9. Am Prozess der Ausarbeitung einer Zusammenfassung sollen auch der Verantwortliche der Bischofskonferenz für den synodalen Prozess und sein Team teilnehmen und ebenso die für die Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung der Synode in Rom gewählten Vertreter, sobald sie vom Heiligen Vater bestätigt sind.
5.2.10. Die Zusammenfassung wird an das Generalsekretariat der Synode gesandt. Ebenso werden die Beiträge jeder Teilkirche eingesandt. (Vor April 2022).
ANDERE BEITRÄGE:
5.2.11. Ebenso werden die Beiträge der Dikasterien der Römischen Kurie angenommen wie auch die von den Universitäten / Theologischen Fakultäten, von den Unionen der Generaloberen /der Generaloberinnen (USG / UISG), von anderen Unionen / Föderationen des geweihten Lebens und den internationalen Laienbewegungen eingesandten Beiträge. (Vor April 2022).
GENERALSEKRETARIAT DER SYNODE:
5.2.12. Das Generalsekretariat der Synode schreitet zur Erarbeitung des ersten Instrumentum Laboris. (Vor September 2022).
5.3. KONTINENTALE PHASE: September 2022 - März 2023
Der Zweck dieser Phase ist der Dialog auf kontinentaler Ebene über den Text des ersten Instrumentum Laboris, so wird im Licht der besonderen kulturellen Gegebenheiten jedes Kontinents ein weiterer Akt der Unterscheidung verwirklicht.
GENERALSEKRETARIAT DER SYNODE:
5.3.1. Das Generalsekretariat der Synode wird das erste Instrumentum Laboris veröffentlichen und versenden. (Im September 2022).
INTERNATIONALE ZUSAMMENSCHLÜSSE DER BISCHOFSKONFERENZEN:
5.3.2. Jeder internationale Zusammenschluss der Bischofskonferenzen wird seinerseits einen Verantwortlichen ernennen, der als Referent und Bindeglied sowohl in Bezug auf die Bischofskonferenzen als auch auf das Generalsekretariat der Synode fungiert. (Vor September 2022).
5.3.3. Vorsynodale Unterscheidung in den Kontinentalversammlungen. Kriterien für die Teilnahme der residierenden Bischöfe und der anderen Glieder des Gottesvolkes werden festgelegt.
5.3.4. Die Versammlungen enden mit der Abfassung eines Schlussdokuments, das an das Generalsekretariat der Synode gesandt wird. (Im März 2023).
ANDERE BEITRÄGE:
5.3.5. Zeitgleich mit den vorsynodalen Versammlungen auf kontinentaler Ebene sollen auch die internationalen Treffen von Experten stattfinden, die ihre Beiträge an das Generalsekretariat der Synode senden können. (Im März 2023).
GENERALSEKRETARIAT DER SYNODE:
5.3.6. Das Generalsekretariat der Synode schreitet zur Abfassung des zweiten Instrumentum Laboris. (Vor Juni 2023).
5.4. PHASE AUF EBENE DER WELTKIRCHE: Oktober 2023
5.4.1. Das Generalsekretariat der Synode versendet das zweite Instrumentum Laboris an die Teilnehmer der Generalversammlung der Bischofssynode.
5.4.2. Abhaltung der Bischofssynode in Rom, gemäß dem Procedere, wie es in der Apostolischen Konstitution Episcopalis Communio festgelegt ist. (Oktober 2023)
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6. Die Unterteilung des synodalen Prozesses in verschiedene Phasen ermöglicht ein wirkliches Anhören des Gottesvolkes und zugleich eine Einbeziehung aller Bischöfe auf den verschiedenen Eben des kirchlichen Lebens (Teilkirchen, Bischofskonferenzen oder entsprechende Einrichtungen, Internationale Treffen von Bischofskonferenzen). So wird die Teilnahme aller am synodalen Prozess gewährleistet und eine Übung der Kollegialität innerhalb der Ausübung der Synodalität nimmt Gestalt an, einer Perspektive entsprechend, wie sie Papst Franziskus aus Anlass der 50-Jahr-Feier der Einrichtung der Bischofssynode hervorgehoben hat.
7. Im Geist der Zusammenarbeit ist das Generalsekretariat der Synode bereit, jeden Augenblick dieses synodalen Prozesses zu klären oder zu begleiten, der seinem Wesen nach ein geistliches Ereignis der Unterscheidung sein muss, »jeder im Hinhören auf die anderen und alle im Hinhören auf den Heiligen Geist« (Ansprache von Papst Franziskus bei der 50-Jahr-Feier der Errichtung der Bischofssynode, 17. Oktober 2015).
Mario Kard. Grech
Generalsekretär
Vatikan, 21. Mai 2021
Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Partizipation und Mission
XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode
SEKRETARIAT DER SYNODE |
TEILKIRCHEN UND ANDERE KIRCHLICHE REALITÄTEN |
BISCHOFSKONFERENZEN (ODER SYNODEN DER OSTKIRCHEN) |
· Vorbereitungsdokument · Fragebogen · Vademecum für die Konsultation (September 2021) |
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· Ernennung eines diözesanen Verantwortlichen (Referenten) · Eventuelle Ernennung eines Teams (vor Oktober 2021) |
· Ernennung eines Verantwortlichen (Referenten) in der Bischofskonferenz · Eventuelle Ernennung eines Teams (vor Oktober 2021) |
· Konsultation der Dikasterien der Römischen Kurie · Konsultation der Unionen der Generaloberen und Generaloberinnen des geweihten Lebens · Konsultation der Laienvereinigungen · Konsultation der Fakultäten und Universitäten
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· Die Konsultation des Volkes Gottes fördern und organisieren (Von Seiten der Teilkirche festzulegender Prozess; möglicher Dialog innerhalb der Bischofskonferenz) |
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· Vorsynodale Versammlung für einen Unterscheidungsprozess auf Diözesanebene (zum Abschluss der Konsultation des Volkes Gottes) |
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· Einsendung der Zusammenfassung der diözesanen Beiträge an das Sekretariat der Synode und an die Bischofskonferenz |
· Unterscheidungsprozess von Seiten der Bischofskonferenz: Bearbeitung der von den Teilkirchen eingesandten Beiträge (von der Bischofskonferenz festzulegender Prozess) |
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· Einsendung der Zusammenfassung der Bischofskonferenz an das Sekretariat der Synode (April 2022) |
· Erstellung des ersten Instrumentum Laboris (September 2022) |
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· Ernennung der Vertreter für die Generalversammlung |
KONTINENTALE PHASE
September 2022 - März 2023
SEKRETARIAT DER SYNODE |
INTERNATIONALE TREFFEN VON BISCHOFSKONFERENZEN |
· Versendung des ersten Instrumentum laboris (September 2022) |
· Ernennung eines kontinentalen Verantwortlichen (Referenten) · Eventuelle Ernennung eines Teams (vor September 2022) |
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· Unterscheidungsprozess bei den kontinentalen Treffen (von den internationalen Zusammenschlüssen der Bischofskonferenzen festzulegender Prozess)
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· Internationale Treffen von Experten |
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· Erstellung eines Schlussdokuments (vor März 2023) |
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· Einsendung des Dokuments an das Sekretariat der Synode (März 2023) |
· Erstellung des zweiten Instrumentum Laboris (Juni 2023) |
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PHASE AUF EBENE DER WELTKIRCHE
Oktober 2023
· XVI. Ordentliche Generalversammlung der Bischofssynode (Oktober 2023) |
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