Messen im Petersdom: Berechtigten Anliegen der Gläubigen entgegenkommen
Es gehe einerseits darum, bei den Messen, die im Petersdom gefeiert werden, die liturgische Würde zu garantieren, aber auch, den berechtigten Anliegen der Gläubigen entgegen zu kommen, erläutert der Erzpriester von Sankt Peter, Kardinal Mauro Gambetti - mit Blick auf eine Anweisung aus dem Staatssekretariat vom vergangenen 12. März, mit der die Feier der Frühmessen im Petersdom neu geregelt wird. Diese Messen sind für viele Pilgergruppen der Höhepunkt ihrer Romwallfahrt.
Liturgische Handlungen, das ist dem Kardinal in diesem Zusammenhang wichtig zu unterstreichen, stellen keine Privathandlungen dar, so dass es für Priester „mehr als angebracht ist“, zu konzelebrieren. Vor der Anweisung aus dem Staatssekretariat konnten Priester auch alleine und ohne Voranmeldung die Messe im Petersdom zelebrieren, nun ist dies für Gruppen nur mit Voranmeldung und zu bestimmten Zeiten möglich - Priester, die alleine kommen, sind gebeten, zu den vorgesehenen Zeiten zu konzelebrieren. Eine weitere Neuerung betraf die Orte, an denen die Messe gefeiert werden konnte: An den Altären der Basilika finden nun nur noch die regulär vorgesehenen Messen statt, während angemeldete Gruppen in der Regel in den Grotten zelebrieren können.
Bedürfnissen der Gläubigen Rechnung tragen
Es müsse jedoch auch den „legitimen Bedürfnissen“ der Priester und Gruppen von Gläubigen Rechnung getragen werden, sowohl was die Feier der Messe im Ordentlichen als auch im Außerordentlichen Ritus betreffe, erklärt Gambetti nun in seinen erläuternden Ausführungen von diesem Dienstag.
In der betreffenden Anweisung vom 12. März weist das Staatsekretariat darauf hin, dass die Feiern „in einem Klima der Andacht und liturgischer Würde“ abzuhalten seien. Diese neuen Normen, so erläutert Kardinal Gambetti in seiner Note, orientierten sich an „zwei Prinzipien“: „die Feiern unter dem Gesichtspunkt der zeitlichen Abfolge und ihrer Qualität zu ordnen“ und „besondere und legitime Anliegen der Gläubigen, im Rahmen des Möglichen, anzunehmen und zu integrieren“.
Den herrschenden Regeln zufolge „können Priester zwischen 7 und 9 Uhr bei einer der regelmäßigen Messen an den bestimmten Orten konzelebrieren“. Gleichzeitig weist der Kardinal darauf hin, dass „Ausnahmen bei den Orten der Feiern erlaubt sind“. Ausdrücklich nennt er dabei den Anlass des Gedenktages eines Heiligen, dessen sterbliche Überreste in der Basilika verwahrt sind. Auch die gleichzeitige Feier von Messen kann unter bestimmten Umständen möglich sein, wird weiter erläutert, nämlich „für Pilgergruppen oder in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus“.
Liturgische Handlungen sind keine privaten Handlungen
„Die in der Mitteilung des Staatssekretariats vorgesehene Ordnung der Morgenmessen“ - so heißt es in der Note des Erzpriesters weiter - stelle eine Gelegenheit dar, in Einklang mit den Konzilsvätern die Bedeutung und den Wert der eucharistischen Konzelebration in Erinnerung zu rufen, die der Tradition der Kirche entspreche. Mit Blick auf Sacrosanctum Concilium weist Gambetti darauf hin, dass „die liturgischen Handlungen (...) nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche (sind), die das ,Sakrament der Einheit‘ ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen“ (SC 26). Deshalb sei die „gemeinschaftliche Feier mit Beteiligung und tätiger Teilnahme der Gläubigen (...) der vom Einzelnen gleichsam privat vollzogenen (Feier) vorzuziehen“ - wenn auch „die Messe in jedem Fall öffentlichen und sozialen Charakter hat" und der Spendung der Sakramente diene (SC 27). In der Tat offenbare die zur Eucharistie versammelte Gemeinde das Geheimnis der Kirche in vollem Umfang: „Es ist die ganze Gemeinde, der mit seinem Haupt vereinigte Leib Christi, die feiert“, wird unterstrichen.
Für Priester ist es „mehr als angebracht, zu konzelebrieren“
Folglich - so wird erklärt – „ist es, wenn möglich, mehr als angebracht, dass die Priester konzelebrieren, angesichts der Tatsache, dass es einen regelmäßigen Wechsel des Vorsitzes für die Konzelebrationen gibt, die normalerweise im Petersdom stattfinden. Dasselbe gilt auch für einzelne Gläubige und Gruppen, die eingeladen sind, an derselben Messe teilzunehmen, damit sie ein Ausdruck der Geschwisterlichkeit ist und nicht von Partikularismen, die nicht den Sinn der kirchlichen Gemeinschaft widerspiegeln, der in der Eucharistiefeier zum Ausdruck kommt“.
Weiter wird betont: „Ohne in irgendeiner Weise die Legitimität der Zelebration der Messe durch einzelne Priester zu schmälern, auch wenn die Gläubigen nicht daran teilnehmen können“, gelte es doch „den schlichtenden Charakter“ der Norm anzuerkennen, die es verbiete, „in individueller Weise zu zelebrieren [...], während gleichzeitig in derselben Kirche oder im selben Oratorium Konzelebration gehalten wird“ (vgl. CIC 902).
Ausnahmen und Besonderheiten im Petersdom
In seiner Note erinnert der Erzpriester auch an die Ausnahmen, die das Lehramt in Fällen vorsieht, wenn es für die Gläubigen nützlicher wäre, wenn die Heilige Messe nicht konzelebriert würde (vgl. CIC 902). Im besonderen Fall der Messen in St. Peter zum Beispiel sollte für Pilgergruppen, die aus der ganzen Welt kommen, „die Bedeutung des Verständnisses der Sprache der Liturgie“ nicht unterschätzt werden, bemerkt Gambetti. Er weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass „die Größe des Petersdoms und seine Architektur es ermöglichen, den unterschiedlichen Bedürfnissen derjenigen gerecht zu werden, die die Eucharistie in Gruppen feiern möchten, ohne dass es zu Überschneidungen mit der Konzelebration kommt, die an den Hauptliturgieorten stattfindet“. Außerdem sei „in dem Zeitfenster zwischen 7 und 9 Uhr die Zahl der Besucher in der Basilika zahlenmäßig begrenzt“, merkt Gambetti an.
Mehrere Messen möglich
Aus diesen Gründen hat Kardinal Gambetti bereits Anordnungen getroffen, „damit den Bitten von Gruppen mit besonderen und legitimen Bedürfnissen, in dem Zeitfenster von 7 bis 9 Uhr zu feiern, so weit wie möglich entsprochen werden kann. Auch Bitten, auf individuelle Weise zu feiern, können von Zeit zu Zeit Gegenstand der Unterscheidung sein, unbeschadet des Grundsatzes“, dass eine würdevolle „Atmosphäre der Besinnung“ herrsche und das, „was den Charakter des Außergewöhnlichen hat, nicht zum Gewöhnlichen wird und die Absichten und den Sinn des Lehramtes verfälscht“.
Ritus in außerordentlicher Form: alles tun, um Feiern zu ermöglichen
Außerdem müsse mit Blick auf die Feiern mit dem Missale Romanum von 1962 „alles getan werden, um die Wünsche der Gläubigen und Priester zu erfüllen, wie es das Motu Proprio Summorum Pontificum vorsieht“. „Auf diese Weise“, so Gambetti abschließend, „bin ich zuversichtlich, dass der eingeschlagene Weg für jeden Priester und jeden Gläubigen die Möglichkeit fördern kann, die Feiern in St. Peter in einer Weise zu erleben, die immer mehr auf das Gute, das Schöne und das Wahre ausgerichtet ist“.
Das Deutsche Pilgerzentrum hilft den Gruppen, die nach Rom kommen und im Petersdom eine Messe feiern möchten, bei der Organisation. Normalerweise finden morgens zwischen 7 und 9 Uhr zu vier verschiedenen Zeiten Messen unter wechselndem Vorsitz statt, an denen Priester und Pilgergruppen teilnehmen können. Messen im kleineren Rahmen kann man um 7.15 Uhr und um 8 Uhr nach Voranmeldung feiern, diese finden dann normalerweise in den Grotten statt.
(vatican news - cs)
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