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Papst Franziskus und Prof. Hanna Suchocka, Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission (Archivbild)  Papst Franziskus und Prof. Hanna Suchocka, Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission (Archivbild)  

„Unsere gemeinsame Mission": Regionaltreffen zum Kinderschutz

Schon seit Anfang 2017 ist die Professorin Hanna Suchocka - zusammen mit weiteren Mitgliedern der Päpstlichen Kinderschutzkommission - damit beschäftigt, ein regionales Treffen zum Schutz von Minderjährigen für Mittel- und Osteuropa zu organisieren. Es soll diesen September in Warschau stattfinden. Die Professorin berichtet, wie es dazu kam…

Prof. Hanna Suchocka

Die Päpstliche Kinderschutzkommission wurde 2104 als beratendes Gremium im Dienst des Heiligen Vaters eingerichtet. Aufgabe der Kommission ist, „dem Heiligen Vater Initiativen vorzuschlagen, die in den Teilkirchen die Verantwortung für den Schutz aller Minderjährigen und gefährdeten Erwachsenen fördern" (Statut, Art. 1). Von Anfang an war es das Hauptanliegen der Kommission, den besten Weg zum Schutz der Kinder zu finden und dem Papst und der Kirche zu helfen, dieses Ziel zu erreichen. Die Rolle der Kommission bestand jedoch nie darin, die Verantwortung für einzelne Missbrauchsfälle zu übernehmen (dafür ist vielmehr eine Justizbehörde oder ein Gericht zuständig).

Es zeigte sich bald, dass die Kirche in vielen Fällen durch ein Selbstverteidigungsverhalten immer tiefer in eine gefährliche Situation geriet und weiteren Schaden anrichtete. Die größte Entrüstung lösten all jene aus, die in einer Autoritätsposition standen und den Ruf einzelner Personen schützen wollten oder versuchten, Skandale zu vermeiden, indem sie Missbrauchstäter deckten; sie an einen anderen Ort versetzten und damit neuen Missbrauch von Kindern provozierten, anstatt sie zu schützen.

Die Kommission befürwortete allgemeine Grundprinzipien wie Glaubwürdigkeit, Transparenz, Verantwortung und „accountability” (Rechenschaftspflicht). Wer immer für andere verantwortlich ist, muss in transparenter Weise Rechenschaft über die Art und Weise ablegen, wie er seine Autorität nutzt. Eine Eigenlösung hinter verschlossenen Türen ist nicht zulässig. Dies gilt ebenso in Bezug auf die Arbeit in der Seelsorge, im Unterricht, bei Beratungen sowie gesellschaftlichem Engagement.

In ihrer ersten Amts-Periode startete die Päpstliche Kinderschutzkommission mehrere Aktivitäten und Initiativen, die sich mit allgemeinen Fragen – wie etwa dem Päpstlichen Geheimnis und der Anzeigepflicht befassten. Gleichzeitig wurden verschiedene Initiativen auf lokaler Ebene gestartet. Der Schwerpunkt liegt vor allem auf Gegenden, in denen bereits viel von Missbrauch die Rede war, wie z. B. in Chile. Die Kommission ist an der Organisation einer Reihe von Projekten und Konferenzen beteiligt, wie z. B. der Lateinamerikanischen Konferenz zum Schutz von Minderjährigen im Jahr 2017, die gemeinsam von der Päpstlichen Kinderschutzkommission und der Erzdiözese Bogota unter Beteiligung von Clar (Lateinamerikanische Konföderation der Ordensleute), CELAM (Lateinamerikanischer Bischofsrat), katholischen Schulen, staatlichen Stellen, internationalen und lokalen Nichtregierungsorganisationen, internationalen Medien und Kirchen anderer christlicher Konfessionen organisiert wurde. Ein weiteres Beispiel unserer Arbeit ist die Gewährleistung des Kinderschutzes in Erziehung und Bildung bei katholischen Schulen. Hier wurden etwa Pilotprojekte in Südafrika, Kolumbien, Indien, den Philippinen und Tonga gestartet.

Kinderschutz-Konferenz an der Pontificia Università Gregoriana, organisiert durch die Päpstliche Kinderschutzkommission
Kinderschutz-Konferenz an der Pontificia Università Gregoriana, organisiert durch die Päpstliche Kinderschutzkommission

In dieser ersten Arbeitsphase der Päpstlichen Kinderschutzkommission blieb Mittel- und Osteuropa außerhalb des Hauptinteresses. Zunächst schien es, als seien die Kirchen dieser Region von diesen Problemen verschont geblieben. Leider wurde später deutlich, dass dies nicht der Fall war.

Die Idee - oder vielmehr die Notwendigkeit -, eine Konferenz für diesen geografischen Raum zu organisieren, entstand Ende 2017 im Vorfeld des internationalen Kinderschutzgipfels im Vatikan. Die Konferenz „Unsere gemeinsame Mission: Die Kinder Gottes schützen" war ursprünglich für Februar 2019 geplant und wurde dann aufgrund des von Papst Franziskus auch für Februar gewünschten internationalen Kinderschutzgipfels im Vatikan um ein Jahr verschoben. Leider war es dann aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht möglich, die Konferenz 2020 abzuhalten. Deshalb hat die Kommission schließlich September 2021 als neuen Termin festgelegt.

Bereits 2017 war deutlich geworden, dass das Phänomen des sexuellen Missbrauchs in den Ländern Mittel- und Osteuropas ein viel größeres Ausmaß hat (als bisher geglaubt) und nicht auf ein Land beschränkt ist. Die Päpstliche Kommission sah es daher sofort als wichtig an, diese Konferenz auf einer breiteren regionalen Ebene zu veranstalten. Gerade aufgrund der Bedeutung der polnischen Kirche, aber aufgrund der zahlreichen Fälle, die in dem Land ans Licht gekommen waren, wurde beschlossen, die Konferenz in Warschau abzuhalten, sie jedoch nicht nur auf die Situation in Polen zu konzentrieren.

In der Region sind es verschiedene Länder, verschiedene religiöse Situationen und verschiedene Kirchengemeinschaften präsent. Trotz dieser Unterschiede ist das Problem des sexuellen Missbrauchs von Kindern in der gesamten Region auf verschiedenen Ebenen existent. Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, ist ein Erfahrungsaustausch zwischen den Kirchen der gesamten Region nötig. Im Kampf gegen die Geißel des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen und in Verfolgung ihres satzungsgemäßen Ziels, die Verantwortung der Ortskirchen zu fördern, bringt die Päpstliche Kinderschutzkommission ihre Solidarität mit den Kirchen Mittel- und Osteuropas in ihren Bemühungen zum Ausdruck, das Übel des Verrats an jungen Menschen in ihrer Region zu verhindern und zu bekämpfen. Eine Möglichkeit, Solidarität zu zeigen, ist kirchlichen Führungspersönlichkeiten die Möglichkeit zu geben, sich zu treffen und voneinander und von denen zu lernen, die über besondere Erfahrungen verfügen und/oder mit den Realitäten der Krise konfrontiert wurden. All dies stets im Geiste der Gemeinschaft und mit der Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass die Kirche ein sicherer Ort für junge Menschen ist. Ein weiteres Ziel der Konferenz ist daher auch die Missbrauchs-Prävention.

An der Konferenz „Unsere gemeinsame Mission" nehmen Vertreter aus fast allen Ländern der mittel- und osteuropäischen Region teil: Polen, die Slowakei, die Tschechische Republik, die Ukraine, Rumänien, Kroatien, Weißrussland, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Russland, Serbien, Montenegro, Kosovo, Nordmazedonien, Moldawien, Albanien und Bulgarien. Deutschland ist durch Renovabis vertreten. Aus jedem Land werden von den jeweiligen Bischofskonferenzen benannte Entsandte teilnehmen, darunter Koordinatoren oder Delegierte der Bischofskonferenz sowie Vertreter von Ordensgemeinschaften.

Das Motu proprio „Vos estis lux mundi" von Papst Franziskus aus dem Jahr 2019, das die Verfahren für die Verantwortungsübernahme der kirchlichen Autoritäten darlegt, bildet die Ausgangsbasis der Konferenz in Warschau.

Die Lage ändert sich ständig

Seit der Einsetzung der Päpstlichen Kinderschutzkommission haben sich die Umstände geändert. In den meisten Ortskirchen gab es zwei Phasen: Erst wächst das Bewusstsein darüber, dass einige Priester Minderjährige missbraucht haben. In der zweiten Phase wird dann deutlich, dass in der Kirchenhierarchie große Fehler begangen wurden, wenn auf eingegangen Anzeigen nicht reagiert wurde. Mehrere dicht aufeinanderfolgenden Ereignisse haben die öffentliche Meinung in Bezug auf die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Kirchenführung stark beeinträchtigt: Im Jahr 2018 gab es Missbrauchs-Anschuldigungen, in die hochrangige Kirchenführer wie Kardinal Theodore McCarrick verwickelt waren, hinzu kam Nachlässigkeit der kirchlichen Behörden im Umgang mit Anzeigen.

Die Rechtsauslegung bezüglich der Haftung eines Vorgesetzten für die Handlungen eines Untergebenen hat sich geändert: Dies bedeutet, dass es nun möglich ist, einen kirchlichen Rechtsträger für den durch sexuellen Missbrauch eines Priesters verursachten Schaden haftbar zu machen, auch wenn dieser nicht „im Rahmen" der Ausübung seines priesterlichen Dienstes erfolgte, wie zum Beispiel bei der Erteilung des Religionsunterrichts oder der Spendung der Sakramente.

Im Zusammenhang mit der kirchlichen Gerichtsbarkeit hat Papst Franziskus entschieden, dass Bischöfe, die ihren Pflichten nicht nachkommen, zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Diese Krise erfordert ein theologisches und kirchenrechtliches Nachdenken über die Verantwortung des Diözesanbischofs bei den Themen Prävention, Intervention, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.

In den mittel- und osteuropäischen Ländern wächst das gesellschaftliche und institutionelle Bewusstsein für die Probleme, die sich aus dem sexuellen Missbrauch von Kindern ergeben. Auch die (Orts-)Kirche wird sich dieses Problems bewusst. Es gibt immer noch eine tief verwurzelte Mentalität der Geheimhaltung und des Misstrauens, ein Erbe der kommunistischen Vergangenheit. Es ist sehr wichtig, dass dies auf der Konferenz berücksichtigt wird.

Die Hauptziele der Konferenz:

- Erfahrungsaustausch und Reflexion dazu, wie die Kirchen in Mittel- und Osteuropa mit dem Phänomen des sexuellen Kindesmissbrauchs umgehen;

- kirchliche Behörden dazu bringen, dass sie die nötige Verantwortung übernehmen, um konkret und angemessen auf Kindesmissbrauch und auf Verbrechen, die von Mitgliedern des Klerus begangen wurden, sowie auf schwerwiegende Fehler der kirchlichen Behörden zu antworten und sich gleichzeitig stark für Prävention einsetzen;

- in den Ländern Mittel- und Osteuropas ein besseres Verständnis für den Standpunkt des Heiligen Stuhls zum sexuellen Missbrauch von Kindern durch Geistliche fördern;

- bei Institutionen des Heiligen Stuhls ein besseres Verständnis dafür schaffen, dass die Kirchen Mittel- und Osteuropas eine besondere Unterstützung bei der Bewältigung des Phänomens des sexuellen Missbrauchs durch Priester benötigen;

- eine Plattform für regelmäßige Zusammenarbeit und den Austausch zwischen den Ländern Mittel- und Osteuropas schaffen;

- Förderung der Kommunikation zwischen den kirchlichen Behörden und den Gläubigen sowie der Zivilgesellschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas;

- Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die zukünftig Gelegenheit für einen regelmäßigen und gemeinsamen Austausch über die Schaffung eines sicheren Umfelds für Minderjährige bietet

Der Anfang, nicht das Ende

Von Beginn an waren alle Kommissionsmitglieder sich absolut darin einig, dass zu den bewährten Verfahren auch Aus- und Weiterbildungsprogramme gehören müssen. Ein Kernpunkt hierbei ist die Sicherstellung des Rechts auf Information. Beim Thema Missbrauch sind vorhandene Informationen unzureichend, insbesondere im rechtlichen Bereich gibt es Lücken. Unter den vielen Initiativen sind auch die Anerkennung der Wahrheit und Gerechtigkeit als Recht der Opfer von großer Bedeutung. Daher müssen anerkannte Mindeststandards für das Recht auf Information geschaffen werden. Es gibt keine Ortskirche, egal wo auf der Welt, die immun gegen die Tragödie des sexuellen Kindesmissbrauchs und ihre Folgen ist. Es gilt daher, Lehren aus der Rechenschaftspflicht und Transparenz anderer Länder zu ziehen. Mit Blick auf das Recht zur Information stehen wir noch am Anfang und es braucht lange und eingehende Untersuchungen dazu, wie es funktioniert, ebenso wie Erfahrungsaustausch.  

All dies macht deutlich, dass diese Konferenz der Anfang und nicht das Ende unserer Aktivitäten ist und der Beginn weiterer gemeinsamer Initiativen und Aktionen sein soll.

Prof. Hanna Suchocka ist Professorin für Verfassungsrecht und Expertin für Menschenrechte an der Universität Poznan (Polen). Von 1992 bis 1993 war sie Premierministerin der Republik Polen und von 2001 bis 2013 Botschafterin des Landes beim Heiligen Stuhl. Im Jahr 2018 wurde sie von Papst Franziskus als Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission bestätigt.

(Arbeitsübersetzung)

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06. September 2021, 14:30