Malteserorden: Weitreichende Befugnisse für Kardinal Tomasi
So soll Tomasi an einem selbstgewählten Termin ein außerordentliches Generalkapitel einberufen und den Vorsitz übernehmen. Bis zu dieser Ordensversammlung und der Neuwahl eines Großmeisters soll der amtierende Statthalter, Marco Luzzago (71), weiter im Amt bleiben.
Darüber hinaus möge Kardinal Tomasi über die Zusammensetzung und Abhaltung des Generalkapitels bestimmen, die neue Verfassungscharta und den Ordenskodex genehmigen sowie eine Reform des Souveränen Rates in Einklang mit den neuen Rechtstexten vornehmen. Letztlich soll Tomasi den gesamten Staatsrat, das höchste Leitungsgremium, zur Wahl eines neuen Großmeisters einberufen.
Reformen der Ordensstrukturen
Der Souveräne Malteserorden ringt seit geraumer Zeit um eine Reform seiner Ordensstrukturen. Nach dem Tod des langjährigen Großmeisters Giacomo della Torre im Frühjahr 2020 war der Norditaliener Luzzago im November zunächst zum Statthalter auf ein Jahr gewählt worden. Damit erhielt er zwar dieselben Pflichten und Rechte wie ein Großmeister, darf das Amt aber nicht bis zum Lebensende bekleiden.
Die Gründe dafür lagen einerseits in den Umständen seiner Wahl in Pandemiezeiten, vor allem aber in der weiterhin nicht abgeschlossenen Ordensreform. Bei der Reform ihrer Verfassung und ihres Kodex wollen sich die Malteser vor allem eine zeitgemäßere Leitungsstruktur geben. Jener Teil, der die Organisation als Orden betrifft, muss vom Papst genehmigt werden, anderes nicht. Darüber hinaus sind Reformen in Finanzwesen und Compliance, aber auch bei der Berücksichtigung von Frauen in Entscheidungsfunktionen in Gang.
Der „Souveräne Ritter- und Hospitalorden vom Heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta“, so der offizielle Titel, ist politisch ein eigenes Völkerrechtssubjekt und unterhält diplomatische Beziehungen zu 110 Staaten, darunter Deutschland und Österreich. Als kirchlicher Orden jedoch unterstehen die Malteser dem Papst.
(kna/vatican news -mg)
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