Vatikan: Schweizergarde passt sich an Anti-Covid-Maßnahmen an
Mario Galgano – Vatikanstadt
Mit dem Inkrafttreten der jüngsten Verordnung des Staates der Vatikanstadt, die für die Einreise in den Vatikan und in exterritoriale Gebiete die Vorlage eines entsprechenden Nachweises vorschreibt, habe es das Päpstliche Schweizergardekorps für angebracht gehalten, einige Gesundheitsmaßnahmen einzuführen, die auch denen anderer Korps in der Welt entsprechen. Das entspreche in etwa der sogenannten 3G-Regel in vielen europäischen Ländern. Seit dem 18. September gilt deshalb im Vatikan und allen exterritorialen Einrichtungen für Mitarbeiter und Besucher die Pflicht, gegen Covid-19 geimpft, davon genesen oder frisch getestet zu sein. Um den Zutritt zu gewähren, muss man den sogenannten „Green Pass“ – ein Impfzertifikat – vorweisen.
Eigene Gesundheit und Mitmenschen schützen
Wie der Sprecher der Schweizergarde Urs Breitenmoser gegenüber Journalisten erläuterte, „wurden alle Gardisten aufgefordert, sich mit dem Impfstoff Covid19 zu impfen, um ihre eigene Gesundheit und diejenige der Personen zu schützen, mit denen sie aus dienstlichen Gründen in Kontakt kommen“. Drei Mitglieder der Garde entschieden sich deshalb, dieser Aufforderung nicht nachzukommen und verließen das Korps aus freiem Willen. Drei weitere Gardisten wurden suspendiert, bis ihre Situation gemäß den Vorgaben geklärt ist.
Nach Angaben des vatikanischen Governatorats werden vatikanische Bescheinigungen, das EU-weit geltende Zertifikat sowie solche anderer Staaten akzeptiert, die den Vorgaben entsprechen. Von der „Green Pass“-Regelung ausgenommen sind Gottesdienstteilnehmer, allerdings nur für die Dauer der jeweiligen Feier. Damit folgt der Vatikan der Entscheidung der italienischen Bischöfe, wonach bei Gottesdiensten und Wallfahrten weiterhin kein Anti-Covid-Nachweis nötig ist.
(vatican news)
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