Vatikan: Opferschutz in kanonischen Strafverfahren wahren
Drei Tage lang untersuchten 60 Experten aus den Bereichen Zivil- und Kirchenrecht, Theologie, Psychiatrie und Sozialwissenschaften gemeinsam mit Vertretern der Römischen Kurie die Bestimmungen der Rechtssysteme in Sachen Opferschutz. Ziel sei eine vergleichende Analyse der Zivilgerichtsbarkeit in 10 Ländern gewesen, die verstehen helfen soll, welche Grundsätze den verschiedenen Rechtstraditionen diesbezüglich zugrunde liegen und wie sie sich auf die Strafverfahren auswirken, heißt es in der zum Abschluss des Seminars herausgegebenen Pressemitteilung.
Die Würde der menschlichen Person wahren
Erörtert wurde auf dem Seminar auch die Frage, was die geltenden kanonischen Bestimmungen bereits vorsehen und was man in Sachen Opferschutz noch tun kann, damit die Würde der menschlichen Person in kanonischen Verfahren bestmöglich geschützt wird.
Wie der Präsident der Kommission, Kardinal Seán O'Malley erklärte, seien „die Kommissionsmitglieder und die geschätzten Kollegen, die mit uns zusammengetroffen sind, sichtbarer Ausdruck des Aufrufs des Heiligen Vaters an uns alle, Teil einer Gemeinschaft zu sein, die sich dem Verbrechen des Missbrauchs entgegenstellt und auf dieses Übel reagiert. Diese Momente des Studiums und der Forschung sind ein wichtiger Teil des Auftrags unserer Kommission, offene Gespräche darüber zu führen, was in unseren Schutzsystemen nicht funktioniert und was verbessert werden muss. Ich hoffe, dass dieses Seminar den Opfern/Überlebenden von Missbrauch mehr Gehör verschafft und all jenen, die in der Leitung unserer Kirche Verantwortung tragen, klarere Anweisungen gibt.“
(vaticannews – skr)
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