Vatikan: Genehmigung für kirchliche Gemeinschaften „in Itinere“
Eine entsprechende Bestimmung habe der Papst bereits am 7. Februar gebilligt, gab der Vatikan an diesem Mittwoch bekannt: Der Diözesanbischof müsse eine „schriftliche Genehmigung des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens einholen“, bevor er durch Dekret eine solche öffentliche Vereinigung von Gläubigen nach diözesanem Recht einrichtet.
Das sogenannte „Reskript“ des Papstes trete mit Veröffentlichung im L'Osservatore Romano in Kraft, heißt es in der Vatikan-Bekanntmachung weiter, die vom Präfekten des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens unterzeichnet ist. Kardinal João Braz de Aviz - ein Brasilianer - hatte die neue Bestimmung dem Papst bei einer Audienz am 7. Februar zur Billigung vorgelegt.
(vatican news – pr)
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