Vatikan/OSZE: Umfassender und wirksamer Schutz für Minderjährige
Die Rechte der Kinder sollten durch eine Politik gewahrt werden, die in erster Linie die Grundversorgung der Familien sicherstelle, einschließlich Gesundheitsfürsorge, angemessenem Wohnraum und Bildung. Es müssten „alle Anstrengungen unternommen werden, damit die Opfer des Kinderhandels in ihrem familiären Umfeld in Frieden leben und genesen können“, so die Ständige Vertretung des Heiligen Stuhls beim dritten Treffen zum Schutz der Opfer des Menschenhandels, das an diesem Dienstag in Wien am Sitz der OSZE stattfand.
Angemessenen Wohnraum und Bildung gewährleisten
Sämtliche bereits vorliegende internationale Konventionen, regionale Richtlinien, Verordnungen und nationale Gesetze reichten nach wie vor nicht aus, „um Kinder davor zu schützen, Opfer des Menschenhandels zu werden“. Papst Franziskus habe mehrmals an die Notwendigkeit erinnert, eine unbeschwerte Kindheit zu gewährleisten, damit die Jungen und Mädchen dem Leben und der Zukunft mit Vertrauen entgegensehen können. Der Schutz von Kindern erfordere „in erster Linie die Stärkung der Familie“. Die Politik müsse den Familien die wesentlichen Mittel an die Hand geben, die sie brauchen, um ihre Kinder zu schützen und zu erziehen: Gesundheitsversorgung, angemessener Wohnraum und Bildung.
Schutz in der digitalen Welt und vor den Folgen des Krieges
Die Ständige Vertretung bei der OSZE stellt fest, dass „es von entscheidender Bedeutung ist, dass die internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, einschließlich der Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels, ständig aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch und Arbeitsmissbrauch dauerhaft, umfassend und wirksam ist“. Sie befasst sich auch mit Schutzmechanismen, die „die verschiedenen Umstände berücksichtigen müssen, unter denen sich der Menschenhandel ausbreitet, vom Schutz der Kinder in der digitalen Welt bis zum Schutz vor den Folgen von Kriegen und entlang von Migrationsrouten“.
Wahrung der Rechte der Familie
Der Heilige Stuhl erklärt in seiner Stellungnahme weiter, dass jede Beurteilung der Bedürfnisse des Kindes und jede geeignete Maßnahme zum Schutz des Kindes „nicht ohne die Achtung der primären und unveräußerlichen Rechte der Eltern erfolgen kann“. Es müssen daher geeignete Bestimmungen und Maßnahmen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Grundsätze des Kindeswohls und der unersetzlichen Rolle der Familie bei allen Entscheidungen, „die sich grundlegend auf das Leben des Kindes auswirken, vorrangig berücksichtigt werden“.
(vatican news - mg)
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