Befragung der Angeklagten im Vatikan-Strafprozess beendet
Als Letzter stand der Mailänder Rechtsanwalt Nicola Squillace Rede und Antwort. Damit haben acht der insgesamt zehn Angeklagten im Prozess ausgesagt. Die angeklagte Sicherheitsberaterin Cecilia Marogna sowie der italienische Finanzmakler Gianluigi Torzi traten nicht persönlich in Erscheinung. Zugleich begann am Donnerstag die Befragung der Zeugen der Anklage.
Bis Ende Oktober sollen 27 Zeugen befragt werden. Der Vorsitzende Richter, Giuseppe Pignatone, erinnerte im Gerichtssaal daran, dass das vatikanische Strafrecht nicht vorsehe, dass in den Prozessakten enthaltene Inhalte noch einmal im Verfahren thematisiert würden. Entsprechend sei die Befragung der Angeklagten lang, teils zu lang und an Stellen auch nicht zulässig gewesen. Die Zeugenbefragung solle anders ablaufen und nicht das wiederholen, was bereits in den Akten stehe.
Im Kern geht es in dem Prozess um mögliche Straftaten beim Erwerb einer Londoner Immobilie. Hierbei sollen Medienberichten zufolge auch Spenden aus der päpstlichen Sammlung "Peterspfennig" benutzt worden sein. Die Immobilie hat der Vatikan inzwischen mit einem Verlust von nach eigenen Angaben rund 130 Millionen Euro verkauft.
Im Fall des angeklagten Kardinals Giovanni Angelo Becciu werden im Prozess zudem Geldüberweisungen in seine Heimatdiözese auf Sardinien behandelt. Neben ihm sitzen neun weitere Ex-Mitarbeiter oder vom Vatikan zwischenzeitlich beauftragte Personen auf der Anklagebank. Die Vorwürfe gegen die zehn Personen reichen von Unterschlagung, Korruption, Erpressung, Geldwäsche, Betrug über Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung.
Der in der Anfangsphase des Prozesses zentrale Zeuge Alberto Perlasca wird inzwischen vom Gericht als geschädigte Partei aufgeführt. Auf der zu befragenden Zeugenliste der Anklage steht er nicht mehr. Perlasca ist ehemaliger Verwaltungsleiter des Staatssekretariats.Streit um seine Befragungen und deren teils fehlende Dokumentation hatten den Beginn der Verhandlungen im Sommer 2021 über Wochen verzögert. Zeitweise hatte die Strafverfolgung die Anklageschrift zurückgenommen, um sie zu überarbeiten.
(kna-skr)
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