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Kardinal Tagle leitet die zweite Sektion des Dikasteriums für Evangelisierung als Pro-Präfekt Kardinal Tagle leitet die zweite Sektion des Dikasteriums für Evangelisierung als Pro-Präfekt 

Papst ordnet Verwaltung von Evangelisierungsfinanzen neu

Die praktische Umsetzung der Kurienreform geht weiter: Papst Franziskus hat die Aufgabenbereiche des Evangelisierungs-Dikasteriums vor allem in finanzieller Hinsicht nachgeschärft. Kardinal Tagle erhält nun dank eines päpstlichen Dekretes als Pro-Präfekt der zweiten Sektion des Dikasteriums auch offiziell die volle Verfügungsgewalt über alle wirtschaftlichen und vertraglichen Belange, die seine Sektion betreffen. Präfekt des Dikasteriums ist der Papst.

Künftig sollen darüber hinaus zwei beigeordnete Sekretäre in der Abteilung für Erstevangelisierung und neue Teilkirchen auch das Vermögen des Dikasteriums getrennt verwalten. Das geht aus einer weiteren Verfügung („Rescriptum ex Audientiae ss.mi“) hervor, die an diesem Freitag veröffentlicht worden ist.

Bereits vor einigen Tagen hatte Franziskus mit dem afrikanischen Diplomaten Fortunatus Nwachukwu einen zweiten Sekretär für das Dikasterium ernannt, das er selbst mithilfe zweier Pro-Präfekten leitet. Das Dikasterium gliedert sich in zwei Sektionen. Die erste ist für die grundlegenden Fragen der Evangelisierung in der Welt zuständig, die zweite für die Erstevangelisierung und die neuen Teilkirchen; dieser Bereich hieß früher „Propaganda Fide" und ist historisch eine der ältesten Einrichtungen der Römischen Kurie. 

Anpassung an Praedicate Evangelium

Mit seinem Dekret, das an diesem Freitag gemeinsam mit dem Rescriptum veröffentlicht wurde, hat der Papst die auf Paul VI. zurückgehende interne Regelung der mittlerweile im Evangelisierungs-Dikasteriums aufgegangenen Missionskongregation an die Bestimmungen der jüngsten Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium anpasst.

Denn während seinerzeit der auf Zeit berufene Präfekt „volle und absolute“ Verfügungsgewalt über die Finanzen der damaligen Propaganda Fide hatte - unter Johannes Paul II. in „Kongregation für die Evangelisierung der Völker“ umbenannt -, geht diese nun (für die Fragen, die seine Sektion betreffen) auf den Pro-Präfekten über. Ausdrücklich bleibt die Verpflichtung, dem Wirtschaftssekretariat Rechenschaft über die Tätigkeiten abzulegen.

Die Vollmacht, die dem Pro-Präfekten übertragen wird, wird aufgrund des Dekretes auch „bestätigt und ausgeweitet", was die Finanzmittel von oder für Institutionen betrifft, die der zweiten Sektion anvertraut sind oder von ihr abhängen. Dies betrifft die Päpstlichen Missionswerke und das Werk der Glaubensverbreitung, das Kindermissionswerk, das Werk des Heiligen Apostels Petrus sowie die Missionsunion, aber auch die Päpstliche Universität Urbaniana sowie die Stiftungen „Domus Missionalis“ und „Domus Urbaniana”.

Zwei beigeordnete Sekretäre in der zweiten Sektion

Kardinal Luis Tagle leitet derzeit als Pro-Präfekt die genannte zweite Sektion. In dieser soll es nach dem Willen des Papstes künftig darüber hinaus zwei beigeordnete Sekretäre geben. Der erste verantwortet in seiner Eigenschaft als Präsident der Päpstlichen Missionswerke „die Verwaltung der für die missionarische Zusammenarbeit bestimmten wirtschaftlichen Subventionen und deren gerechte Verteilung“, wie es in dem Rescriptum heißt. Der zweite beigeordnete Sekretär soll demnach als Direktor ein spezielles, bereits in der ehemaligen Missionskongregation geschaffenes Büro des Dikasteriums leiten, welches das für die Missionen bestimmte Vermögen verwaltet. 

Die beiden beigeordneten Sekretäre unterstehen dem Pro-Präfekten für die zweite Sektion des Dikasteriums. Dieser kann laut Dekret seine Vollmachten bei der Vertretung des Dikasteriums in wirtschaftlichen Angelegenheiten auch anderen übertragen.

Derzeit wird der Italiener Emilio Nappa als einziger beigeordneter Sekretär für das gesamte Dikasterium aufgelistet. Der Erzbischof ist seit 2022 Direktor der Päpstlichen Missionswerke.

(vatican news - cs)

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17. März 2023, 14:37