Papst ändert Verfassung des Staates der Vatikanstadt
Mario Galgano - Vatikanstadt
Um „auf die Erfordernisse unserer Zeit zu reagieren“ erlasse der Papst an diesem Samstag, den 13. Mai, dem Gedenktag der seligen Jungfrau Maria von Fatima, ein neues Grundgesetz für den Staat der Vatikanstadt. So heißt es zu Beginn des Textes. Es gehe darum, die internationalen Verpflichtungen, die der Apostolische Stuhl eingegangenen ist, „wirksam zu machen“. Diese Regelungen entsprechen dem, was im Völkerrecht als Verfassung (Konstitution) verstanden wird. Im vatikanischen Jargon heißt es „Grundgesetz“ („Legge fondamentale“). Franziskus erneuert damit die Verfassung des Vatikanstaates und ersetzt diejenige vom 26. November 2000 des heiligen Johannes Paul II., die ihrerseits das Grundgesetz vom 7. Juni 1929 von Pius XI. ablöste.
Eine neue Reform also, die sich in den Rahmen der zahlreichen Reformen einfügt, die in diesen zehn Jahren des Pontifikats beschlossen und umgesetzt wurden. Das neue Grundgesetz „übernimmt und vervollständigt“ die bereits erlassenen Aktualisierungen der Vorschriften und die institutionellen Abmachungen, die mit der Reform des Gesetzes über die Rechtsquellen, des Gesetzes über die Staatsverwaltung und des Gesetzes über das Gerichtswesen in Kraft gesetzt wurden.
Papst ist Gesetzgeber, Regierung und Richter
Wie in der Verfassung aus dem Jahr 2000 bestätigt Franziskus abermals „die Gesamtheit der Regierungsgewalt“ des Papstes, „die die gesetzgebende, exekutive und richterliche Gewalt umfasst“. Bestätigt wird auch „die einzigartige Besonderheit und Autonomie des vatikanischen Rechtssystems“, das sich von dem der Römischen Kurie unterscheidet. Der Papst bestätigt die Zuständigkeit des Staates für extraterritoriale Gebiete, d.h. „die Ausübung aller sich daraus ergebenden Befugnisse auf dem durch den Lateranvertrag definierten Territorium und in den Gebäuden und Gebieten, in denen staatliche Einrichtungen oder Einrichtungen des Heiligen Stuhls tätig sind und in denen persönliche und funktionale Garantien und Immunitäten nach internationalem Recht gelten“.
Funktion der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt
Franziskus bestätigt auch die gesetzgebende Funktion der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt, die bisher aus einem Kardinalpräsidenten, der auch Präsident des sogenannten Governatorat ist und anderen Kardinälen bestand. Mit dem neuen Grundgesetz - und das ist eine der Neuerungen - wird dies nicht mehr der Fall sein: Neben den Kardinälen wird die Kommission auch „andere Mitglieder“ umfassen, die vom Papst für eine fünfjährige Amtszeit ernannt werden. Somit können künftig auch Laien – sowohl Männer als auch Frauen – für die Kommission berufen werden.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die strengere und detailliertere Regelung des Haushalts und des zu bestimmenden Budgets, das jährlich von der Päpstlichen Kommission „nach den üblichen Regeln der Buchführung“ und „mit Akten von Gesetzeskraft“ beraten werden soll. Die Kommission soll den dreijährigen Finanzplan erarbeiten und legt dann „diese Akte direkt dem Papst zur Genehmigung vor“, heißt es in dem neuen Grundgesetz. Der Haushaltsplan soll jeweils das „Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben“ gewährleisten und sich an den „Grundsätzen der Klarheit, Transparenz und Fairness“ orientieren.
(vatican news)
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