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Vatikan-Finanzaufsicht ASIF legt Bericht für 2022 vor

Demnach gab es einen Anstieg bei der Meldung verdächtiger Aktivitäten. Hervorgehoben wird auch eine aktive Teilnahme an den Programmen Moneyval und Egmont, ein internationaler Informationsaustausch zur Verhinderung von Steuerhinterziehung sowie verstärkte Zusammenarbeit im Ausbildungsbereich mit Institutionen wie der Bundesbank.

Im Jahr 2022 gingen 128 Verdachtsmeldungen ein, 124 allein vom IOR, von denen einige zu insgesamt fünf Suspendierungen führten. Neunzehn Meldungen wurden an die Vatikangerichtsbarkeit geleitet, um weitere Ermittlungen anzustellen. Siebenundsechzig internationale Vereinbarungen wurden bisher unterzeichnet, die letzten im vergangenen Jahr mit Nordmazedonien und den Kaimaninseln.

Die Maßnahmen der ASIF, der 2010 von Benedikt XVI. zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie zur Finanzermittlung eingerichteten Finanzermittlungs- und Aufsichtsbehörde (seinerzeit unter dem Namen AIF), wurden und werden auf „einschneidende“ Weise fortgesetzt, unterstreichen die ASIF-Vertreter mit Blick auf den Jahresbericht 2022, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde.

„2022 hätte ein Wendepunkt sein sollen...“

Der Bericht wird eingeführt durch ein Statement von ASIF-Präsident Carmelo Barbagallo, der auf die „lange und schmerzhafte“ Zeit der Pandemie zurückblickt: „2022 hätte ein Wendepunkt sein sollen, der einen entscheidenden Rückgang der Ausbreitung des Virus und eine starke Erholung der Weltwirtschaft markiert“; stattdessen habe die Pandemie, wenn auch weniger virulent, auch das folgende Jahr geprägt. Hinzu kamen der Konflikt in der Ukraine und das Auftreten einer Reihe von Bankenkrisen. „In diesem schwierigen Kontext haben die internationalen Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und von Terrorismus-Finanzierung jedoch nicht an Schärfe verloren“, versichert Barbagallo. „Die Programme der internationalen Foren, an denen ASIF sich beteiligt (Moneyval und Egmont), wurden ohne Unterbrechung und ohne Zögern fortgesetzt. Es ist jedoch unbestreitbar, dass die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus, die notwendigerweise grenzüberschreitend ist, eine geschlossene und vollständig kooperative Welt braucht, um voll wirksam zu sein.“ Barbagallo drückt seine Hoffnung darüber aus, dass „bald ein Klima der globalen Zusammenarbeit wiederhergestellt“ werden könnte.

Viele Verfahren verfeinert worden

Konkret habe die vatikanische Gerichtsbarkeit die „Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter verfeinert“, unterstreicht der ASIF-Präsident. Sowohl die Mechanismen in Bezug auf Ausgaben als auch die Kontrollorgane seien perfektioniert worden, ebenso wie „das Wissen über mögliche externe Bedrohungen und die damit verbundenen verfahrenstechnischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen“. Dabei bleibe jedoch auch die gleichzeitige Verfolgung der „umfassenderen Ziele der Integrität und finanziellen Transparenz“ nicht außer Acht.

Verstärkte Beziehungen nach außen

Giuseppe Schlitzer, seit April 2020 Direktor der vatikanischen Finanzaufsicht, verweist seinerseits auf die verstärkte „Außenwirkung“ der ASIF im Jahr 2022: bei den Beziehungen zu anderen Behörden des Vatikan, im Erfahrungsaustausch mit den entsprechenden Behörden anderer Staaten und in der Teilnahme an internationalen Foren und Gremien. Besonders hebt Schlitzer den Ausschuss für finanzielle Sicherheit (Co.Si.Fi.) hervor, aber auch den „Gemischten Ausschuss“ für die Umsetzung der Währungsvereinbarung mit der Europäischen Union, das Büro des Generalrechnungsprüfers, das Büro des vatikanischen Kirchenanwaltes (eine Art Staatsanwalt) und das Gendarmeriekorps. Darüber hinaus habe es einen ausbildungsorientierten Austausch mit der Bank von Italien und der deutschen Bundesbank gegeben. Weiter führt Schlitzer eine aktive Teilnahme an den Plenarsitzungen der Egmont-Gruppe und von Moneyval sowie die erstmalige Teilnahme an der jährlichen Konferenz zur europäischen Finanzregulierung und -aufsicht im Dezember 2022 in Brüssel an.

Sanierungsplan für das IOR ständig überwacht

Was eine vorsorgliche Aufsicht betreffe, so betont Schlitzer erneut, dass die Aufsichtsbehörde ASIF regelmäßig die Profile überprüft habe, die für die „umsichtige, solide und nachhaltige Verwaltung der IOR“ relevant sind. Die Vatikanbank ist derzeit das einzige Institut, das in der vatikanischen Jurisdiktion zur professionellen Ausübung von Finanzaktivitäten zugelassen ist. Die Umsetzung des „Sanierungsplans“, den das Institut im Anschluss an die von der ASIF im Jahr 2020 durchgeführte Generalinspektion erstellt hatte, sei daher ständig überwacht worden. 

128 Verdachtsmeldungen

Darüber hinaus gingen im Jahr 2022 128 Verdachtsmeldungen ein. Die Entgegennahme und Analyse der so genannten „SAS“ gehört zu den Hauptaufgaben der Behörde, die jede Meldung analysiert, um zu beurteilen, ob ein „begründeter Verdacht“ auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder eine Vortat besteht, und bei einem begründeten Verdacht eine Meldung an das Büro des Kirchenanwalts weiterleitet. Im Jahr 2022 gingen vierundzwanzig Meldungen mehr ein als im Jahr 2021 (damals waren es 104 Meldungen). Zusätzlich zu den Meldungen des IOR seien zwei von vatikanischen Behörden, eine von einer gemeinnützigen Organisation und eine von anderen Einrichtungen übermittelt worden.

Höhere Qualität der Meldungen 

Das Jahr 2022 - so heißt es in dem Bericht - bestätige den Trend zu einer „höheren Qualität“ der Meldungen, die dank der „Stabilisierung und Normalisierung des Meldesystems und der Intensivierung der vom IOR ergriffenen Präventivmaßnahmen“ sowie der „detaillierteren Indikatoren für Anomalien“ erreicht wurde. Dazu gehörten „unnötig komplexe oder unlogische Aktivitäten, Verwendung von Bargeld, unkooperatives oder verdächtiges Verhalten“, wird weiter erläutert.

Die bei der ASIF eingegangenen Berichte über verdächtige Aktivitäten führten zu fünf Aussetzungen in Höhe von insgesamt 829.050 EUR. Zwar habe dies nicht zu Maßnahmen zum Einfrieren von Konten oder Geldern geführt, doch generell sei im vergangenen Jahr - im Vergleich zum Vorjahr - eine Zunahme der Fälle zu verzeichnen gewesen, in denen die Behörde gemäß Artikel 48 des Gesetzes Nr. XVIII intervenieren musste. Darin wird die Möglichkeit geregelt, die Ausführung einer Transaktion auszusetzen oder Vermögenswerte für bis zu fünf Arbeitstage einzufrieren, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Intern und extern intensive Kooperationen

Die interne Zusammenarbeit sei weiterhin „intensiv und produktiv“ geblieben: So habe die Financial Intelligence Unit („FIU") der ASIF 39 Ersuchen um Zusammenarbeit gestellt und 33 erhalten. Die Interaktion zwischen der FIU, dem Kirchenanwalt und der Eco-Fin-Abteilung der Vatikan-Gendarmerie sei ebenfalls „intensiv“ gewesen. Was hingegen die internationale Kooperation betreffe, so habe die FIU 30 Ersuchen um Informationen oder spontane Mitteilungen an internationale Ansprechpartner gerichtet und ihrerseits elf Mitteilungen von den analog zu ihr arbeitenden Stellen erhalten. „Die internationale Zusammenarbeit hat sich als sehr wertvoll für die Beschaffung relevanter Informationen während der operativen Analysephase erwiesen, die der Übermittlung eines Berichts an das Büro des vatikanischen Kirchenanwaltes („Promotore di giustizia") vorangeht“, heißt es in dem Bericht.

Vatikan will international Informationsaustausch garantieren

Unterstrichen wird darin auch das „starke Engagement“ des Heiligen Stuhls, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf internationaler Ebene zu gewährleisten, „um Steuerhinterziehung zu verhindern und die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen durch ausländische Bürger und juristische Personen, die Beziehungen zum IOR unterhalten, zu fördern“. Auf der Grundlage eines spezifischen Memorandum of Understanding wurde die ASIF vom Wirtschaftssekretariat beauftragt, zu überwachen, dass die IOR die Bestimmungen des Abkommens mit den USA über steuerliche Verpflichtungen und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA-Abkommen) vom 10. Juni 2015 korrekt einhalte.

Weitere Abkommen betreffen auch die Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding mit den zuständigen Finanzbehörden von Nordmazedonien und den Cayman Islands. Somit seien seit 2012 insgesamt 67 Memoranden unterzeichnet worden, zählt der Bericht auf.

In Bezug auf grenzüberschreitende Bargeldtransporte verzeichnete die ASIF im Jahr 2022 154 eingehende Anmeldungen (Gesamtbetrag von 14.725.989 €) und 410 ausgehende Anmeldungen (6.273.198 €).

(vatican news - cs)

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10. Mai 2023, 16:00