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Vatikanmitteilung zum Rücktritt einer Ordensfrau in Frankreich

Der Direktor des Presseamtes des Heiligen Stuhls, Matteo Bruni, hat Fragen von Journalisten zur Affäre um Sabine de la Valette, ehemals Schwester Marie Ferréol, beantwortet.

Vatican News

Bruni bestätigte, dass das Staatssekretariat eine Verbalnote an die französische Botschaft beim Heiligen Stuhl geschickt hat, in der es um die „angebliche Entscheidung des Gerichts von Lorient in Frankreich in Bezug auf einen zivilrechtlichen Streit über den Austritt von Frau Sabine de la Valette (ehemals Schwester Marie Ferréol) aus einem religiösen Institut“ geht.

Keine Vorladung erhalten

In der Verbalnote wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Heilige Stuhl diese Informationen „nur aus der Presse“ erfahren habe. Es wird auch unterstrichen, dass Kardinal Marc Ouellet, zum Zeitpunkt der Affäre Präfekt der Bischofskongregation, „nie eine Vorladung vom Gericht in Lorient erhalten hat“.

Der Kardinal habe „tatsächlich einen apostolischen Besuch im Institut der Dominikanerinnen vom Heiligen Geist (Dominicaines du Saint Esprit) in Erfüllung eines päpstlichen Mandats durchgeführt“. Am Ende dieses Besuchs seien „eine Reihe von kanonischen Maßnahmen gegen Frau Sabine de la Valette ergriffen“ worden, „einschließlich ihres Rücktritts aus dem religiösen Institut“. Die „Dominikanerinnen vom Heiligen Geist" sind in Frankreich vor allem in Schulen tätig.

Religionsfreiheit und Vereinsfreiheit religiöser Organisationen aus Sicht des Heiligen Stuhls gefährdet

„Jedes Urteil des Gerichts von Lorient“, so der Direktor des vatikanischen Pressebüros weiter, „könnte nicht nur relevante Fragen zur Immunität aufwerfen, sondern, wenn es über die interne Disziplin und die Mitgliedschaft in einem religiösen Institut entschieden hätte, zu einer schwerwiegenden Verletzung der Grundrechte auf Religionsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der katholischen Gläubigen führen“.

 

Hintergrund

Laut Medienberichten hatte die ehemalige Ordensfrau Sabine de la Valette gegen Ouellet geklagt, weil sie sich aus ungerechtem Grund aus ihrer Ordensgemeinschaft „Dominikanerinnen vom Heiligen Geist“ ausgeschlossen sah. Der Kardinal sei daraufhin durch ein Zivilgericht im bretonischen Lorient in erster Instanz dazu verurteilt worden, Schadensersatz an sie zu zahlen. Als Grund sei angegeben worden, dass die Ordensfrau durch seine Entscheidungen grundlegend verleumdet und geschädigt worden sei. Die kirchlichen Stellen hatten der Ordensfrau unter anderem geistlichen Missbrauch vorgeworfen und dies in mehreren Visitationen kirchenintern überprüft. 

 

(vatican news)
 

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13. April 2024, 14:24