Auch wer mindestens einen Tag  lang, bewusst und im Geiste der Buße, auf sinnlose Ablenkungen verzichtet, z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwerke, kann einen vollkommenen Ablass erhalten Auch wer mindestens einen Tag lang, bewusst und im Geiste der Buße, auf sinnlose Ablenkungen verzichtet, z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwerke, kann einen vollkommenen Ablass erhalten 

Heiliges Jahr: Vollkommener Ablass durch Verzicht auf Ablenkung

Die katholische Kirche begeht 2025 ein Heiliges Jahr, in dessen Zentrum die Hoffnung steht. Dabei gibt es wie immer auch die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass, also den Nachlass zeitlicher Sündenstrafen, zu erhalten. Unter welchen Bedingungen, das gab der Vatikan diesen Montag bekannt.

Stefanie Stahlhofen - Vatikanstadt

Die Apostolische Pönitentiarie betont im entsprechenden Dokument zunächst, dass auch während des Ordentlichen Heiligen Jahrs 2025 alle anderen Ablasskonzessionen in Kraft bleiben. Das heißt, es müssen „wahrhaft reuige" Gläubige sein, die „unter Ausschluss jeglicher Neigung zur Sünde (vgl. Enchiridion Indulgentiarum, IV. Aufl., Norm 20, § 1) und von einem Geist der Nächstenliebe bewegt" während dem Heiligen Jahr beichten, die Heilige Kommunion emfangen und gemäß den Intentionen des Papstes beten. Sie können einen „vollkommenen Ablass, den Erlass und die Vergebung ihrer Sünden erlangen, der den Seelen im Fegefeuer zukommt", wie es im Schreiben der Apostolischen Pönitentiarie heißt.

Wallfahrten und Verzicht - auch auf Socials

Der Erhalt des Heiligen-Jahr-Ablasses ist demnach möglich, wenn neben den genannten Grundvoraussetzungen erstens Wallfahrten oder zweitens „fromme Besuche heiliger Stättenunternommen werden, oder drittens „Werke der Barmherzigkeit und der Buße" vollbracht werden. Zu letztem Punkt führt das Schreiben der Pönitentiarie unter anderem aus: 

„Im Geiste der Buße mindestens einen Tag lang auf sinnlose Ablenkungen (reale, aber auch virtuelle, die z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwerke hervorgerufen werden) und auf überflüssigen Konsum verzichten“

„Der Jubiläumsablass kann auch durch Initiativen erreicht werden, die den Geist der Buße, der die Seele des Jubiläums ist, konkret und großzügig umsetzen, indem sie insbesondere den bußfertigen Wert des Freitags wiederentdecken: indem man im Geiste der Buße mindestens einen Tag lang auf sinnlose Ablenkungen (reale, aber auch virtuelle, die z.B. durch die Medien und die sozialen Netzwerke hervorgerufen werden) und auf überflüssigen Konsum verzichtet (z.B. durch Fasten oder Enthaltsamkeit gemäß den allgemeinen Normen der Kirche und den Vorgaben der Bischöfe), sowie durch eine anteilige Geldspende an die Armen durch die Unterstützung von Werken religiösen oder sozialen Charakters, insbesondere zugunsten der Verteidigung und des Schutzes des Lebens in jeder Phase und des Lebens selbst, der verlassenen Kinder, der Jugendlichen in Schwierigkeiten, der alten Menschen in Not oder allein, der Migranten aus verschiedenen Ländern, „die ihr Land auf der Suche nach einem besseren Leben für sich und ihre Familien verlassen“ (Spes non confundit, 13); durch die Widmung eines angemessenen Teils der Freizeit für freiwillige Tätigkeiten, die für die Gemeinschaft von Interesse sind, oder für andere ähnliche Formen des persönlichen Engagements."

Mehr Nächstenliebe und Barmherzigkeit

Die Gläubigen sollen zum im Heiligen Jahr auch ermutigt werden, häufiger Werke der Nächstenliebe oder der Barmherzigkeit zu verrichten, „vor allem im Dienst an den Brüdern und Schwestern, die durch verschiedene Nöte belastet sind". Daher ist ein Vollkommener Ablass zum Heiligen Jahr auch dann möglich, wenn neben den Grundvoraussetzungen„die leiblichen Werke der Barmherzigkeit" wiederentdeckt werden - also: die Hungrigen speisen, den Durstigen zu trinken geben, die Nackten bekleiden, die Fremden aufnehmen, die Kranken pflegen, die Gefangenen besuchen, die Toten begraben“ (Misericordiae vultus, 15). Außerdem sollen auch „die geistlichen Werke der Barmherzigkeit" wiederentdeckt werden: den Zweifelnden recht raten, die Unwissenden lehren, die Sünder zurechtweisen, die Betrübten trösten, Beleidigungen verzeihen, die Lästigen geduldig ertragen und für die Lebenden und Verstorbenen zu Gott beten“ (ebd. ).

Besuche bei Kranken und Einsamen

Wie bereits zu anderen Anlässen, etwa beim Heiligen Jahr der Barmherzigkeit 2016, kann ein vollkommener Ablass auch erlangt werden, wenn die Gläubigen neben Gebet, Beichte und Empfang der Eucharistie auch „Brüder und Schwestern in Not oder Schwierigkeiten (Kranke, Gefangene, alte Menschen in Einsamkeit, Behinderte...) über einen angemessenen Zeitraum besuchen", heißt es weiter im Dokument der Pönitentiarie. „Die Gläubigen werden zweifellos in der Lage sein, diese Besuche im Laufe des Heiligen Jahres zu wiederholen und bei jedem dieser Besuche einen vollkommenen Ablass zu erlangen, und zwar sogar auf täglicher Basis." 

„Die Gläubigen werden zweifellos in der Lage sein, diese Besuche im Laufe des Heiligen Jahres zu wiederholen und bei jedem dieser Besuche einen vollkommenen Ablass zu erlangen“

Ausnahmen für Kranke und Gefangene

Wer aus „schwerwiegenden Gründen nicht in der Lage" ist, an Wallfahrten, frommen Besuchen oder Feierlichkeiten des heiligen Jahrs teilzunehmen, kann den Ablass zum heiligen Jahr 2025 zu den gleichen Bedingungen auch erhalten, wenn er oder sie „im Geiste vereint" sind. Das Dokument nennt hier als Beispiele für diesen Personenkreis etwa Ordensfrauen und Mönche in Klausur, alte Menschen, Kranke, Gefangene sowie diejenigen, die in Krankenhäusern oder anderen Pflegeeinrichtungen einen ständigen Dienst an den Kranken leisten. 

Vollkommener Ablass auch zweimal am selben Tag

Im Heiligen Jahr 2025 wird es zudem auch möglich sein, dass „u ngeachtet der Norm, dass nur ein vollkommener Ablass pro Tag gewährt werden kann (vgl. Enchiridion Indulgentiarum, IV. ed, Norm 18, § 1)", die Gläubigen, „die den Akt der Nächstenliebe zugunsten der Seelen im Fegefeuer vollbracht haben, wenn sie sich rechtmäßig ein zweites Mal am selben Tag dem Sakrament der Kommunion nähern, den vollkommenen Ablass zweimal am selben Tag erlangen" können, der „nur für die Verstorbenen gilt".

Wallfahrtsorte und Heilige Stätten

Wallfahrtsorte und Heilige Stätten des Heiligen Jahrs 2025 sind laut der Pönitentiarie etwa die vier großen Papst-Basiliken in Rom. Das Dokument nennt jedoch auch weitere Kirchen in Rom, in Italien sowie auch im Heiligen Land. Außerdem können die Ortskirchen weitere Kirchen und Heilige Stätten bestimmen: „Die Bischöfe sollen die Bedürfnisse der Gläubigen berücksichtigen und darauf achten, dass der Sinn der Wallfahrt mit ihrer ganzen symbolischen Kraft, die das dringende Bedürfnis nach Umkehr und Versöhnung zum Ausdruck bringen kann, erhalten bleibt", heißt es dazu.

Mehr Beichtgelegenheiten

Das Dokument der Apostolischen Pönitentiarie betont mit Blick auf die Voraussetzungen zum Erhalt des Heiligen-Jahr-Ablasses auch, dass bestimmte Befugnisse von Priestern und Bischöfen für die Beichte erweitert werden sollen und dass auch durch flexible Beicht-Zeiten und zusätzliche Beichtgelegenheiten allen Gläubigen der zugamg zum Sakrament der Versöhnung erleichtert werden soll. Mit Blick auf die Beichtväter heißt es: 

„Mit pastoraler Liebe geeignete sakramentale Bußmaßnahmen festlegen, um so weit wie möglich zu einer stabilen Reue zu führen und je nach der Art des Falles zur Wiedergutmachung aufzufordern“

„Die Beichtväter werden, nachdem sie die Gläubigen liebevoll über die Schwere der Sünden belehrt haben, die mit einem Vorbehalt oder einem Tadel belegt sind, mit pastoraler Liebe geeignete sakramentale Bußmaßnahmen festlegen, um sie so weit wie möglich zu einer stabilen Reue zu führen und sie je nach der Art des Falles zur Wiedergutmachung aufzufordern."

Päpstlicher Segen mit vollkommenem Ablass

Die Ortskirchen haben zudem die Möglichkeit, während des Heiligen Jahrs „am günstigsten Tag dieser Jubiläumszeit anlässlich der Hauptfeier in der Kathedrale und in den einzelnen Jubiläumskirchen den Päpstlichen Segen mit angeschlossenem vollkommenen Ablass" zu erteilen, „der von allen Gläubigen, die diesen Segen unter den üblichen Bedingungen empfangen, erlangt werden kann."

Voraussetzungen zum Heilig-Jahr-Ablass erläutern

Die Apostolische Pönitentiarie lädt zudem die katholischen Bischöfe auf aller Welt ein, die von ihr „vorgeschlagenen Bestimmungen und Grundsätze für die Heiligung der Gläubigen unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen, kulturellen und traditionellen Gegebenheiten zu erläutern".

(vatican news - sst) 

 

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13. Mai 2024, 12:09