Gallagher wird Ehrendoktor in Kamerun und würdigt Abkommen mit Afrika
Edoardo Giribaldi und Stefanie Stahlhofen - Vatikanstadt
Die Diplomatie des Heiligen Stuhls und der Staaten des heutigen Afrikas sei ein „Dienst an der Menschheit“, der darauf abzielt, die „kirchlichen Freiheiten“ auch im Falle „politischer Veränderungen“ zu erhalten und das „Gemeinwohl“ zu bewahren. Dies war der Kern der Rede von Erzbischof Paul Richard Gallagher an der Université Catholique d'Afrique Centrale in Yaoundé, der Hauptstadt Kameruns. Dort erhielt der Vatikan-Diplomat- an seinem vierten und letzten Tag in dem afrikanischen Land - die Ehrendoktorwürde. Gallagher war anlässlich des 10. Jahrestages der Unterzeichnung des Rahmenabkommens mit Kamerun in dem Land. Den von der kamerunischen Universität verliehenen Titel „Doktor honoris causa“ nahm der Erzbischof ergriffen entgegen. In seiner Rede erinnerte er an die Bedeutung des „Rahmenabkommens“ zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Staat Kamerun, das am 13. Januar 2014 in Jaunde ratifiziert wurde. Er betonte auch, dass die Beziehungen zwischen Afrika und dem Vatikan bis in die Antike zurückreichen, wobei die ersten Abkommen mit Tunesien und Belgisch-Kongo den Beginn einer „langen und reichen Zusammenarbeit“ markierten.
Die Abkommen mit dem Kongo
Mit Blick auf Belgisch-Kongo erinnerte der Erzbischof an die beiden Abkommen vom 26. Mai 1906, unter dem Pontifikat von Pius X., und vom 8. Dezember 1953, unterzeichnet von Pius XII. Das erste zielte darauf ab, „die Verbreitung des Katholizismus zu fördern und gleichzeitig die Regierung in der Bildungsarbeit durch die Schaffung von Schulen und Berufsbildungszentren zu unterstützen“; das zweite hingegen darauf, „die Organisation der Kirche im Kongo an die neuen Umstände anzupassen, die einerseits durch die Zunahme der Zahl der Katholiken und die Größe des örtlichen Klerus und andererseits durch die allmähliche Entstehung eines modernen, um Unabhängigkeit kämpfenden Staates gekennzeichnet sind“.
Die Abkommen mit Kamerun
Der Erzbischof erinnerte dann an die mit Kamerun unterzeichneten Abkommen, darunter auch die über das Katholische Institut in Jaunde. Das erste Abkommen vom 5. Juli 1989 ermöglichte die Gründung einer Universität päpstlichen Rechts in Kamerun und trug zur Dynamisierung des Hochschulwesens in einem Land bei, das damals nur eine öffentliche Universität und keine privaten Hochschulen besaß. Der zweite, vom 17. August 1995, gab dem Institut die Möglichkeit, von den zivilen Institutionen des afrikanischen Landes anerkannte Diplome zu verleihen.
Beziehungen zu 51 von 54 afrikanischen Staaten
Bis heute unterhalten 51 der 54 afrikanischen Staaten stabile diplomatische Beziehungen zum Heiligen Stuhl. Diese orientieren sich an den vom Zweiten Vatikanischen Konzil aufgestellten Grundsätzen, die Religionsfreiheit „ohne Unterschied“ zu wahren und „das Gemeinwohl“ zu bewahren. „Durch die Unterzeichnung von Abkommen mit Staaten“, so Gallagher, „verlangt die Kirche nicht mehr nach Privilegien, wie es in früheren Zeiten der Fall war, sondern beansprucht einfach den Vorteil der Religionsfreiheit für die katholische Kirche und ihr Volk".
(vatican news - sst)
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