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Grabeskirche in Jerusalem von außen Grabeskirche in Jerusalem von außen 

Jerusalem: Bürgermeister hält an Steuerzahlung der Kirchen fest

Trotz Kirchenführer-Protest und Schließung der Grabeskirche: Jerusalems Bürgermeister Nir Barkat hält an seinen geplanten Maßnahmen zur Besteuerung von Kirchenbesitz fest. Es stehe den Kirchen frei, dagegen vor Gericht zu ziehen, sagte er Medienberichten zufolge am Montag.

Die Stadt behandele die Kirchen angesichts der über Jahre aufgelaufenen Steuerschuld so, wie sie jeden Bürger behandle. Der Einzug der Steuern liege nicht in seinem Ermessen als Bürgermeister. Mit ihrem Protest schade die Kirche sich selbst, so Barkat.

Am Sonntag hatten die griechisch-orthodoxe und die armenische Kirche zusammen mit der Franziskanerkustodie eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie das Vorgehen der Stadt gegen die Kirchen in Steuerfragen sowie die Diskussion über eine mögliche Verstaatlichung von an Privatinvestoren verkauftem Kirchenland in Israel als "systematische und offensive Kampagne" Israels gegen die Kirchen und die Christen scharf kritisieren. Aus Protest hatten sie in einem ungewöhnlichen Schritt zudem die Grabeskirche bis auf weiteres geschlossen.

Die Forderung nach einer Steuerpflicht widerspreche der historischen Stellung der Kirchen in Jerusalem, heißt es in der Stellungnahme. Die Maßnahmen der Stadt, zu denen laut Berichten unter anderem Kontensperrungen zählen, "brechen bestehende Abkommen und internationale Verpflichtungen, die die Rechte und Privilegien der Kirchen garantieren", so die Kirchenführer. 

Bei dem Steuerstreit geht es laut Berichten um Forderungen der Stadt in Höhe von umgerechnet 151 Millionen Euro für 887 Liegenschaften in Kirchen- oder UN-Besitz, die nicht zu rein religiösen Zwecken genutzt werden. Rein religiös genutzte Liegenschaften sind von der städtischen Grundsteuer ausgenommen. Eine grundsätzliche Freistellung der Kirchen und der UN von der Grundsteuer bezeichnete die Stadt als diskriminierend und als Gefahr für die finanzielle Stabilität der Stadt. Die Stadt kündigte an, notfalls bis vor das Oberste Gericht zu ziehen.

Bei der Staatsgründung 1948 hatte Israel zunächst die entsprechenden Regelungen aus der britischen Mandatszeit übernommen, die nach alter Tradition die Kirche von jeglichen Steuerzahlungen befreiten. Als 1993 schließlich ein - bis heute von Israel nicht ratifizierter - Grundlagenvertrag unterzeichnet wurde, ließ man darin die Steuerfrage offen und wies die Klärung einer eigenen Kommission zu. Deren Arbeit dauert seither an.

(kna - gs)

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26. Februar 2018, 12:15