Frankreich: „Töten ist keine Therapie“
Die Stellungnahme nennt sechs verschiedene Gründe, die aus Sicht der Bischöfe gegen eine Überarbeitung des geltenden Bioethik-Gesetzes von 2016 sprechen. Die Infragestellung des fünften Gebots „Du sollst nicht töten“ wäre ein „dramatisches Signal“ an Kranke, die sich oft ohnehin fragten, ob sie eine Last für ihre Familien und die Gesellschaft seien, so die Bischöfe. Auch würde es das Vertrauen zwischen Ärzten und Patienten untergraben, wenn Ärzte in Zukunft Euthanasie und Beihilfe zum Suizid zu leisten hätten.
Die Verletzlichkeit von Menschen am Lebensende brauche vielmehr „solidarische und aufmerksame Begleitung statt ein vorzeitiges Aufgeben an die Stille des Todes.“ Jenen, die auf die „souveräne Entscheidung“ des todkranken Patienten mit Wunsch nach Euthanasie verwiesen, entgegnen die französischen Bischöfe, dass persönliche Entscheidungen immer eine gemeinschaftliche Dimension haben. Wenn also einige Patienten für sich den Suizid wollen, dann habe die Gesellschaft vor allem die Pflicht, solche extremen Handlungen zu vermeiden, statt an eine legale Kooperation mit der Geste der Suizids zu denken.
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.