Pakistan: Freispruch für Asia Bibi
Nach Verlesen des 56-seitigen Urteils machten die drei Richter, Saqib Nisar, Asif Saeed Khosa und Mazhar Alam Khan Miankhel die erlösende Mitteilung: Asia Bibi wird von allen Anklagepunkten freigesprochen, ihre unverzügliche Freilassung ist angeordnet.
Während das Urteil von Menschenrechtlern und der christlichen Gemeinschaft weltweit begrüßt wird, hat Khadim Hussain Rizvi, der Vorsitzende der islamistischen Partei Tehreek-e-Labbaik (Tlp), bereits einen nationalen Protest gegen den Freispruch Bibis angekündigt. Radikale Religionswächter, die seit langem die Hinrichtung Asia Bibis fordern, hatten auch massive Drohungen gegen die Richter ausgesprochen, sollte es zu einem Freispruch der Christin kommen.
Höchste Sicherheitsstufe ...
In vielen Städten des Bundesstaates Punjab kam es bereits zu Demonstrationen und Straßensperren. Christliche Schulen haben Eltern gebeten, ihre Kinder abzuholen, weil die Gebäude aus Angst vor gewalttätigen Ausschreitungen vorerst geschlossen bleiben werden. Auch in der Hauptstadt Islamabad gilt die höchste Sicherheitsstufe, besonders in der Nähe der Viertel, in denen Richter und die diplomatische Gemeinschaft leben. Noch an diesem Mittwochmorgen wurde der Sitz des Obersten Gerichtshofs aus Angst vor Gewalt gegen Richter und Asia Bibi selbst von einem großen Polizeiaufgebot bewacht.
Asia Bibi: ein langer Leidensweg
Die Landarbeiterin Asia Bibi war im Juni 2009 verhaftet worden, nachdem sie bei einem Streit mit zwei islamischen Kolleginnen ihre Religion verteidigt hatte. Auf die Aufforderung der Frauen, vom christlichen Glauben abzulassen und zum Islam überzutreten, hatte Asia geantwortet: „Wieso sollte ich? Jesus Christus ist für die Sünden der Menschen am Kreuz gestorben. Was hat Mohammed für die Menschen getan?“ Nachdem der Streit ausgeartet war, sie die Frauen der Gotteslästerung beschuldigt hatten und auch noch eine Gruppe Männer – angeführt vom Dorf-Imam –, gegen die Christin Stimmung machte, musste die Polizei einschreiten. Die Mutter von 5 Kindern wurde „zu ihrer eigenen Sicherheit“ in Gewahrsam genommen. Sie verbrachte eineinhalb Jahre hinter Gittern, es kam zu mehreren Verhandlungen. Am 7. November 2010 wurde sie von einem Gericht in Punjab zum Tode verurteilt.
Die Schützenhilfe der Päpste...
Ihr Fall erregte internationales Aufsehen. Auch Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus setzten sich für die Verurteilte ein. Im Februar 2018 empfing Papst Franziskus ihren Mann und ihre älteste Tochter in Audienz und setzte sich für die Freilassung der Christin ein. Schützenhilfe erhielt Asia Bibi auch von der Pariser Bürgermeisterin Anne Hidalgo, die sie 2015 zur Ehrenbürgerin ihrer Stadt ernannte.
In Pakistan selbst ist die Geschichte dieser einfachen Christin eine Quelle der Spaltung. Blasphemie ist ein heikles Thema in dem mehrheitlich muslimischen Land. Auf Verstöße gegen den Islam steht die Todesstrafe. Zwei Politiker, die sich für Bibi eingesetzt hatten, kamen gewaltsam zu Tode: 2011 wurde der Gouverneur der Provinz Punjab, Salman Taseer, von seinem eigenen Leibwächter erschossen. Zwei Monate später brachten Unbekannte den Minderheitenminister Shahbaz Bhatti um.
Asia Bibi: Symbol für die Instrumentalisierung des Blasphemiegesetzes
Menschenrechtsverteidiger sehen Asia Bibi als Symbol für den Missbrauch des Blasphemiegesetzes in Pakistan, das nach Ansicht von Kritikern oft zur Lösung persönlicher Konflikte instrumentalisiert wird. Bereits Anfang Oktober hatten die Richter des Obersten Gerichtshofs in Frage gestellt, ob die Anklage überhaupt begründet sei, da aus dem Untersuchungsbericht keine abfälligen Bemerkungen über den Koran hervorgingen.
Was mit Frau Bibi nach ihrem Freispruch passieren wird, ist zum gegebenen Zeitpunkt nicht bekannt.
Wie ihr Mann Ashiq Masih Mitte Oktober gegenüber dem päpstlichen Hilfswerk „Kirche in Not“ erklärt hatte, könne Asia im Falle ihrer Freilassung unter dem geltenden Blasphemiegesetz nicht in Pakistan bleiben.
(asianews/vaticannews - skr)
Danke, dass Sie diesen Artikel gelesen haben. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, können Sie hier unseren Newsletter bestellen.