Weltärztebund bekräftigt Ablehnung für „Tötung auf Verlangen“
Bei der jüngsten Generalversammlung in Island am Wochenende wurde ein Ansuchen der kanadischen und niederländischen Ärztekammern abgelehnt, wonach die WMA offiziell eine „neutrale Position“ gegenüber Euthanasie und ärztlicher Suizidbeihilfe einnehmen solle.
Erst vor einem Jahr hatte der internationale Dachverband der Ärztekammern in einer Stellungnahme angesichts eines ähnlichen Ansuchens Australiens den ärztlich assistierten Suizid und die Euthanasie als „unethisch“ bezeichnet; sie seien von der Ärzteschaft zu verurteilen. „Wo die Assistenz des Arztes absichtlich darauf gerichtet ist, einem Individuum zu ermöglichen, sein eigenes Leben zu beenden, handelt der Arzt unethisch", hieß es damals vonseiten des Weltärztebundes. Nach wie vor ist es weltweit Ärzten in nur sechs von 200 Ländern gestattet, den Tod aktiv herbeizuführen. Die große Mehrheit nationaler Ärzteverbände spricht sich klar dagegen aus.
„Nicht vertretbar“
Infolge der jüngsten WMA-Entscheidung verließ die kanadische Ärztekammer den Weltärztebund, wenn auch nicht ohne internen Widerstand: Die kanadische Ärztevereinigung „Physicians Alliance against Euthanasia“, der mehr als 1.100 Ärzte angehören, hatte sich von den Positionen ihrer Standesvertretung distanziert. Eine neutrale Haltung wäre „unlogisch und nicht vertretbar“, sei es doch „keine Aufgabe von Ärzten zu töten“, teilte Sprecherin Catherine Ferrier in der Vorwoche mit.
In Kanada hat die Debatte jedoch bereits die nächste Runde erreicht: Zuletzt forderte eine Arbeitsgruppe kanadischer Bioethiker und Kinderärzte die Möglichkeit aktiver Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, mitunter auch ohne Wissen oder Zustimmung der Eltern. Es handle sich dabei um eine medizinische Behandlung, über die der Arzt pro-aktiv informieren sollte wie über jede andere Möglichkeit der Behandlung auch, schreiben die Autoren im „Journal of Medical Ethics“. Sie fordern dabei die Überwindung des „sozialen Stigmas“, mit dem Kinder-Euthanasie noch behaftet sei.
„Kontinuum der Palliativpflege“
Die Autoren des Beitrags argumentieren, dass Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe Teil eines Kontinuums der Palliativpflege sei. Man dürfe eine Person nicht „dazu zwingen, trotz unerträglichen und unheilbaren Leidens zu leben“. Wo Patienten in der Lage seien, Wünsche zu äußern, sollten diese innerhalb gesetzlicher Grenzen respektiert werden, besonders in einer so intimen Angelegenheit wie dem persönlichen Sterben.
Im Juni 2016 wurde in Kanada das sogenannte MAID-Gesetz (Medical Assistance in Dying) verabschiedet, mit dem sowohl aktive Sterbehilfe als auch assistierter Suizid landesweit erlaubt wurden. Das Gesetz ist umstritten und die Kontroverse hält an. Manchen ging das Gesetz nicht weit genug, sie forderten analog zur Sterbehilfe-Regelung in Belgien auch die Möglichkeit der Tötung auf Verlangen für „reife Minderjährige“ und Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Regierung hatte den Rat der kanadischen Akademien gebeten, diesbezüglich bis Ende 2018 Stellung zu beziehen.
(kap – ros)
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