Fall Barbarin: Urteil wird am 7. März verkündet
Barbarin steht seit Montag gemeinsam mit fünf weiteren Personen in Lyon vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, Missbrauch an Kindern nicht gemeldet zu haben. Bei der Anhörung am Montag hatte Barbarin diesen Vorwurf vehement von sich gewiesen.
Nachdem am Dienstag Missbrauchsüberlebende zu Wort gekommen waren, hatten am Mittwoch die Anwälte der Kläger ihre Plädoyers vorgetragen, während am Donnerstag die Verteidiger der Angeklagten das Wort ergreifen durften.
In seinem Plädoyer bezeichnete Barbarins Anwalt, Jean-Felix Luciani, die Zeugenaussagen der Opfer als „schockierend“, dennoch würden sie aus seiner Sicht kein Gerichtverfahren rechtfertigen. Provokant fragte er, ob es bei den Vorwürfen um Barbarin selbst oder um seine Zugehörigkeit zur Institution Kirche gehe. Luciani wies auch darauf hin, dass dieser Prozess „ein Verfahren zu viel“ sei, da die Stadtanwaltschaft den Fall bereits 2016 abgeschlossen hatte.
Wie ein Journalist berichtete, sei auch der Weihbischof von Lyon, Emmanuel Gobilliard, bei der Verhandlung dabei gewesen. Während einer Pause habe er Francois Devaux, dem Vorsitzenden der Opfer-Organisation „La Parole Liberée“, dafür gedankt, dass er durch seinen Einsatz der Kirche die Augen geöffnet hatte. Nach Ende der Gerichtsverhandlung hätte auch Barbarin einige Minuten mit den Anwälten der Kläger gesprochen. Es sei „ein erstaunliches Bild zu Prozessende gewesen“ kommentierte der Journalist das Geschehen.
(vatican news – rl)
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