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Frankreich: Erzbischof ist Nebenkläger im Mordprozess Hamel

Rouens Erzbischof Dominique Lebrun ist als Nebenkläger im Mordprozess um den Priester Jacques Hamel 2016 zugelassen worden. Wann die Verhandlung beginnt, sei noch unklar, sagte ein Sprecher der Erzdiözese am Mittwoch auf Anfrage der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur. Der 85-jährige Hamel war im Juli 2016 bei einem Gottesdienst in seiner Kirche von zwei Islamisten brutal getötet worden.

Die Diözese wolle keinen Schuldigen finden oder Rache üben, sondern verstehen, was wirklich passiert sei, erläuterte Lebrun seine Entscheidung. Das stehe auch mit dem Seligsprechungsprozess für den Priester in Verbindung. Darin müssten auch die Umstände des Mordes geklärt werden, insbesondere die Dialoge zwischen den Mördern und den Anwesenden. Als Nebenkläger des weltlichen Mordprozesses, so der Erzbischof, werde er über die Untersuchung auf dem Laufenden gehalten; diese sind derzeit nicht öffentlich.

Diözesane Phase des Seligsprechungsprozesses kurz vor dem Abschluss

Laut Bericht der Zeitung „La Croix" soll die diözesane Phase im Seligsprechungsprozess in den ersten Monaten dieses Jahres enden. Derzeit werden demnach in der Diözese 69 Zeugen über Hamel angehört. Dazu zählen Angehörige, andere Priester und Pfarrmitglieder, aber auch direkte Zeugen des Anschlags vom Juli 2016. Weiter seien 500 handschriftliche Predigtmanuskripte Hamels Theologen zur Begutachtung übergeben worden. Nach Worten Lebruns vom vergangenen Sommer haben sich zahlreiche Personen gemeldet, die angäben, auf Fürsprache des Ermordeten seien ihre Gebete erhört worden.

Nach Abschluss des Prozesses innerhalb der Diözese wird das Dossier nach Rom geschickt, wo die Heiligsprechungskongregation anschließend einen Bericht für den Papst erstellt. Bei ihm liegt die Entscheidung über die Seligsprechung. Wird Hamel als Märtyrer seliggesprochen, entfällt der ansonsten vorgeschriebene Nachweis eines Heilungswunders, das auf Vermittlung des Kandidaten gewirkt wurde. Das normale Verfahren kann mehrere Jahrzehnte dauern.

Papst Franziskus setzte fast unmittelbar nach Hamels Tod die vorgeschriebene Fünf-Jahres-Frist bis zum möglichen Beginn des Verfahrens aus; bereits im April 2017 wurde es offiziell eröffnet. Der Prozess für Hamel zählt zu den schnellsten der jüngeren Kirchengeschichte. Als Motiv für die Eile gilt, im Angesicht islamistischer Bedrohung ein populäres Vorbild bieten zu können und dem Terrorismus christliche Nächstenliebe entgegenzuhalten.

(kna/kathpress – rl)

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10. Januar 2019, 10:33