Australien: Verteidiger von Kardinal Pell hört auf
Er selbst sei emotional zu sehr beteiligt, sagte Richter. „Ich bin sehr ärgerlich über das Urteil, weil es abstrus ist." Pell sei schuldlos verurteilt worden. Der Kardinal war Ende Februar von einem Geschworenengericht in Australien des sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen worden. Bis zur Verkündung des Strafmaßes am 13. März muss er in Untersuchungshaft bleiben.
Pell geht in die Berufung
Der Kardinal soll 1996 als Erzbischof einen 13 Jahre alten Jungen in der Sakristei der katholischen Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht und einen anderen belästigt haben. Pell beteuerte von Anfang an seine Schuldlosigkeit und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Robert Richter vertrat den Kardinal seit 2017. Vergangene Woche hatte er sich für das Herunterspielen von sexuellen Übergriffen Pells auf Minderjährige als „Blümchensex“ öffentlich entschuldigt. „Im Bestreben, eine milde Strafe zu erlangen, habe ich eine vollkommen unangemessene Wortwahl benutzt, für die ich mich bei allen zutiefst entschuldige, die diese in einer Weise interpretiert haben, wie sie nie gemeint war", hieß es in einer Erklärung Richters.
Weiteres mutmaßliches Opfer kündigt Klage an
Unterdessen hat ein weiterer Mann eine Zivilklage gegen den Kardinal wegen Missbrauchs angekündigt. Der heute 50-Jährige gibt an, von Pell in den 1970er Jahren in einem Schwimmbad in Ballarat sexuell belästigt worden zu sein. Das mutmaßliche Opfer machte laut „Austria Presse Agentur" seine Pläne öffentlich, nachdem in dem Fall die Staatsanwaltschaft zuletzt darauf verzichtete hatte, das Verfahren weiter zu verfolgen.
Er habe sich „leer" gefühlt, als der Strafprozess eingestellt wurde, ohne dass er ausgesagt hatte, sagte der Mann nach Angaben der australischen Zeitung „The Age". Es habe ihn „viel Mut gekostet, seine Geschichte zu erzählen", zitiert die Zeitung aus der Klageschrift.
Der Mann plant dem Bericht zufolge nicht nur eine Klage gegen Pell, sondern auch gegen den australischen Bundesstaat Victoria, die Erzdiözese Melbourne und gegen die Betreiber des katholischen Kinderheims, in dem er zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Missbrauchs lebte. Er fordert eine Entschädigung für seelische Schäden, Arztkosten und Gehaltseinbußen.
(kap - gs)
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