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Chile: Bistum Santiago begrüßt das Gerichtsurteil in Sachen Karadima

„Das Erzbistum Santiago stimmt dem Urteil des Berufungsgerichts von Santiago zu und vertraut darauf, dass dieses Urteil zum Prozess der Wiedergutmachung für den Schmerz der Opfer von Fernando Karadima beitragen wird,“ heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Erklärung.

Ein Gericht in Chile hatte die Entschädigungsforderung von Opfern sexuellen Missbrauchs an die Erzdiözese Santiago für rechtens erklärt. Nach dem einstimmigen Urteil der Berufungskammer vom Mittwoch muss die Kirchenleitung den drei Klägern umgerechnet je 130.000 Euro zahlen.

Das Urteil sei ein wichtiger Schritt im Prozess der Wiederherstellung von Gerechtigkeit und Vertrauen in die Kirche von Santiago, da es auch die Mängel aufzeige, die in diesem Fall vorgelegen hätten, so die Mitteilung aus Santiago de Chile. Man habe zwar keine Missbräuche vertuscht, große Fehler seien jedoch dabei begangen worden, wie die von den Klägern eingereichten Beschwerden bearbeitet wurden. Außerdem seien die Opfer mangelhaft begleitet worden, stellt das Erzbistum selbstkritisch fest.

Fahrlässigkeit aber keine Straftaten

Das Urteil bescheinigt dem Bistum fahrlässiges Handeln oder Unterlassungen, jedoch keine Straftaten. Deutlich wird jedoch auch, dass tiefgreifende Reformen notwendig sind. Das Erzbistum Santiago teilte formell mit, dass es gegen die verkündete Strafe keinen Rechtsbehelf einlegen werde, sondern sie vollumfänglich akzeptieren werde.

(vatican news - ck)

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28. März 2019, 15:15