Costa Rica: Bischofskonferenz gegen unverhältnismäßigen Polizeieinsatz
Darüberhinaus hätten die Sicherheitsbeamten bei der Beschlagnahmung von Material unverhältnismäßige Aggression an den Tag gelegt, klagen die Geistlichen.
Am vergangenen 7. März wurden die Büros der Bischofskonferenz sowie des Erzbischofs von San Jose durchsucht. Für seinem Durchsuchungsbefehl habe der Richter die Aussage eines Geschädigten, dass ihm von der Kurie die Ausstellung einer Kopie über seine Anzeige aus dem Jahr 2015 verweigert wurde, zum Anlass genommen, schreiben die Bischöfe. Dieser Sachverhalt entspreche jedoch nicht der Wahrheit, da sowohl der Beschwerdeführer als auch sein Zeuge bei Einreichen der Beschwerde eine Kopie davon erhalten hätten, so die spürbar aufgebrachten leitenden Mitglieder der Bischofskonferenz in ihren Zeilen.
Eingepfercht und am Gebet gehindert
Die Beamten hätten sich mit schwerem Gerät bei der Durchsuchung präsentiert, die Mitarbeiter trotz ihrer an den Tag gelegten Bereitschaft zur Mitarbeit eingeschüchtert, in einen Raum gepfercht und sogar an einem gemeinsamen Gebet gehindert, klagen die Bischöfe an. Bei ihrer Durchsuchung hätten die Beamten darüber hinaus materiellen Schaden angerichtet. Dem Anwalt der Bischofskonferenz, der sich in dem Gebäude befunden hatte, sei es verwehrt worden, bei der Aktion zugegen zu sein.
Die Bischöfe von Costa Rica seien sehr wohl bereit, mit den Justizbehörden bei der Untersuchung sexuellen Missbrauchs zusammenzuarbeiten, unterstreichen die Geistlichen in ihrer Mitteilung. Doch die Einschüchterung und unverhältnismäßige Gewalt, die bei der Durchsuchung trotz der Kooperationsbereitschaft an den Tag gelegt wurden, seien nicht hinnehmbar, unterstreichen die Bischöfe. In den beschlagnahmten Akten hätten sich auch die Namen von Personen gefunden, die, aus dem Zusammenhang gerissen, unschuldig mit Vergehen in Verbindung gebracht werden könnten oder als gegen ihren Willen Beschwerdeführer bekannt werden könnten, geben die Bischöfe zu bedenken. Dafür seien nun die Justizbehörden verantwortlich zu machen.
Die Bischöfe erklären des Weiteren, dass weder die Bischofkonferenz noch die Metropolitankurie das Schweigen von Anklägern erkauft hätten und verleihen ihrem Vertrauen darüber Ausdruck, dass „die Wahrheit bei den Untersuchungen siegen“ werde. Das Schreiben ist durch das Leitungsgremium der Bischofskonferenz von Costa Rica unterzeichnet und trägt das Datum 7. März.
(pm - cs)
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